Aktuell werden in vier Bundesländern Abgaben von Eigentümern leerstehender Wohnungen eingehoben, oft in Kombination mit einer Abgabe für Zweit- oder Freizeitwohnsitze.
Die jährliche Abgabe kann den Immobilienbesitz in Vorarlberg, Tirol, Salzburg und der Steiermark verteuern und soll motivieren, mehr Wohnungen auf den Markt zu bringen.
Als Leerstand gilt, wenn eine Wohnung oder ein Gebäude 26 Wochen nicht bewohnt wird. Eingefordert wird die Abgabe von den Gemeinden. Diese wiederum beziehen Ihre Informationen aus den Wohnsitzmeldungen des Melderegisters.
Die Höhe ist je nach Wohnungsgröße und Bundesland sehr unterschiedlich. Beispiel: In der Steiermark sind je m² Nutzfläche 10 € und maximal 1.000 € pro Kalenderjahr zu bezahlen.
Es gibt zahlreiche Ausnahmen: Etwa für Wohneinheiten, die aus altersbedingten Gründen nicht mehr als Hauptwohnsitz verwendet werden können, die nicht gebrauchstauglich sind und Ähnliches.
Die Leerstandsabgabe kann die Einkommensteuer im Zuge der Vermietung und Verpachtung als Ausgabe reduzieren, wenn leerstehende Wohnungen später vermietet werden.