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Jungunternehmer
22. Juni 2026

Was ist mein Unter­nehmen wert?

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben ein gutes Gefühl für ihr Geschäft. Sie kennen ihre Kundschaft, Mitarbeiter, Maschinen, ihr Geschäftsumfeld. Bei der Frage: „Was ist Ihr Unternehmen wert?“ wird es aber oft still.  Für die Beurteilung des Wertes eines Unternehmens zählen unter anderem Ertragskraft, Risiken, Investitionsbedarf, Marktchancen und aus welchem Grund bewertet wird. Ein schneller Blick auf Gewinn oder Umsatz reicht daher selten aus.

Das neue Fachgutachten KFS/BW1 bringt Klarheit zur Unternehmensbewertung, aber auch höhere Anforderungen. Marktwert und typisierter subjektiver Unternehmenswert rücken verstärkt in den Fokus. Außerdem steigen die Anforderungen an eine erwartungstreue Planung, Dokumentation und Transparenz. Je nach Anlass kann ein anderer Wertmaßstab entscheidend sein: Geht es um Verkauf, Nachfolge, Umgründung, Streit zwischen den Gesellschaftern, steuerliche Fragen oder gerichtliche Auseinandersetzungen? Das Fachgutachten ist für Aufträge ab 30. Juni 2026 anzuwenden.

Nicht jede Bewertungsfrage erfordert ein umfangreiches Gutachten, oft genügt eine fundierte Einschätzung des Unternehmenswertes.

Der Substanzwert zeigt, was die Vermögenswerte wert sind. Er dient lediglich als Untergrenze, wenn die Verwertung der Substanz mehr bringt als die Fortführung.

Der Wert eines lebenden Unternehmens steckt in seiner Ertragskraft. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen ist gesondert zu betrachten, Schulden sind abzuziehen. Ein Unternehmen ist vor allem so viel wert, wie es künftig erwirtschaften kann. Vergangenheitszahlen sind wichtig, sie sind aber nur der Startpunkt.

Einen potenziellen Käufer interessiert, ob vergangene Gewinne auch zukünftig noch möglich sind. Gerade deshalb sind realistische Planungsrechnungen, nachvollziehbare Annahmen und eine ehrliche Risikoschätzung von zentraler Bedeutung. Unternehmenswerte werden aus künftig erwarteten Geldflüssen abgeleitet.

Für eine erste Orientierung reicht meist eine grobe Schätzung. Sie ist sinnvoll als Richtwert bei ersten Verkaufsgesprächen eines KMU. In weiterer Folge werden häufig die Ergebnisse der letzten Jahre normalisiert und ein vereinfachter Ertragswert oder ein Branchen-Multiple (Faktor, der eine Finanzkennzahl – z.B. Gewinn oder Umsatz – vervielfacht) abgeleitet. In bestimmten freien Berufen wird mit Umsatz-Multiples gearbeitet. Das ist zwar praktisch, ersetzt aber keine saubere Analyse.

Mehr Sicherheit bietet eine Bewertungsindikation. Zwischen Bauchgefühl und vollständigem Bewertungsgutachten kann sie für Kaufpreisverhandlungen bereits eine deutlich bessere Grundlage liefern. Wichtig ist offenzulegen, dass die Bewertung in Anlehnung an das Fachgutachten erfolgt und wo Vereinfachungen vorgenommen wurden.

Tipp: Warten Sie mit der Bewertung nicht, bis der Käufer schon vor der Tür steht. Saubere Jahresabschlüsse, realistische Planungen, klare Verträge, geordnete Kundenbeziehungen und nachvollziehbare Unternehmerlohn-Regelungen machen Ihr Unternehmen nicht nur besser bewertbar, sondern oft auch wertvoller.

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