Vereine
24. Juni 2024

Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen: Phase 2 beantragen

Nicht unternehmerisch tätige gemeinnützige Organisationen können von 1.7. bis 31.12.2024 den EKZ NPO für die Phase 2 beantragen­. Es werden 50 % der Mehrkosten an Energie des Jahres 2023 als Zuschuss ausbezahlt. www.ekz-npo.at

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