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Steuern
22. September 2026

Viele Einsparungen – wenige Erleichterungen

Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 bringt zahlreiche Einsparungen und Gesetzesänderungen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Betrifft Selbständige und Unternehmen

  • Gewinnfreibetrag: Für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) werden in den Jahren 2027 bis 2029 nur mehr Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter anerkannt.
  • Arbeitsplatzpauschale: Diese attraktive Steuersparmöglichkeit für Selbständige von jährlich 1.200 € bzw. 300 € mit Nebenjob wird ab 2027 ersatzlos gestrichen.
  • Gesellschafter-Verrechnungskonto: Bei Schulden des Gesellschafters von mehr als 50.000 € können 27,5 % KESt aufgrund einer fiktiven Gewinnausschüttung fällig werden.
  • Körperschaftsteuer: Ab 2028 erhöht sich der KÖSt-Tarif auf 24 % für jene Einkommensteile über einer Million Euro; darunter bleibt der Steuersatz 23 %.
  • Gutschrift SV-Beiträge für selbständige Niedrigverdiener: Sie bringt eine Beitragsgutschrift von bis zu 315 €, wird 2027 halbiert und ab 2028 ersatzlos gestrichen.
  • Land- und Forstwirte: Anhebung der Beiträge zur Pensionsversicherung ab 2027 von 17,0 auf 17,4 %.

Betrifft Immobilien

  • Immobilienertragsteuer: Bei Altvermögen steigt ab 2027 die ImmoESt auf 6 % des Verkaufserlöses.

Betrifft Arbeitgeber und Arbeitnehmer

  • Senkung Lohnnebenkosten: Ab 2028 wird der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) von 3,7 auf 2,7 % gesenkt.
  • Höchstbeitragsgrundlage: Für 2027 ist eine außerordentliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 150 € und für 2028 um weitere 50 € pro Monat vorgesehen.
  • Ältere Arbeitnehmer: Ab 2028 fallen der DB (2,7 %) und der DZ (je nach Bundesland zwischen 0,31 und 0,40 %) ab dem 60. Geburtstag wieder an. Außerdem wird die Befreiung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen ab 2027 nicht mehr ab 63 Jahren, sondern erst ab Erreichen des Regelpensionsalters gewährt.
  • E-Dienstwägen: Ab 2027 beträgt der Wert für den Sachbezug monatlich 0,375 % der Anschaffungskosten und ab 2028 0,625 %. Der maximale Sachbezug beträgt daher 180 € pro Monat im Jahr 2027 und 300 € pro Monat ab 2028. Für den Dienstgeber fallen Lohnnebenkosten und Umsatzsteuer auf den Sachbezug an.
  • Geringfügig Beschäftigte: Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt auch 2027 bei 551,10 € brutto pro Monat. Weiters wird die Dienstgeberabgabe von 19,4 % in den Jahren 2027 bis 2029 auf 23,0 % angehoben und ab 2030 wiederum auf 21,0 % abgesenkt.
  • Familienbonus Plus: Ab 2027 gilt eine verpflichtende Aufteilung im Verhältnis 25:75 oder 50:50, wenn alle haushaltszugehörigen Kinder bereits vier Jahre alt sind. Für getrenntlebende Eltern gilt das 4. Lebensjahr des betroffenen Kindes. Ist nur ein Elternteil anspruchsberechtigt, bleibt es bei 100%.
  • Familienbeihilfe: Weiterhin keine Erhöhung bis 2028.
  • Telearbeitspauschale: Steuerfreiheit ab 2027 abgeschafft.
  • Pensionsanpassung: Bleibt 2027 unter der Inflation.
  • Niedrigverdiener: Sie zahlen 2031 wieder die vollen Arbeitslosenversicherungsbeiträge in Höhe von 2,95 %. Zwischen 2027 und 2030 gibt es eine Übergangsregelung.
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