Steuern
22. Juni 2026

E-Firmenwagen wird steuerpflichtig

Ab 2027 soll die bisherige Steuerbefreiung für Elektro-Firmenwagen entfallen. Dieser Vorteil war bislang ein wesentlicher Anreiz für die Wahl eines E-Dienstwagens.

Das soll sich nun ändern: Der steuerpflichtige Sachbezug dürfte 2027 0,375 % und ab 2028 monatlich 0,625 % der Anschaffungskosten betragen. Voraussichtlich wird wie bei Verbrennern eine Bemessungsgrenze von 48.000 € gelten. Daraus ergibt sich 2027 ein maximaler Sachbezug von 180 € und ab 2028 300 € im Monat.

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