Umsatzsteuer
2. Dezember 2024

Rechnungsmerkmale – Änderungen ab 2025

Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Ab 2025 gibt es wichtige Änderungen für Kleinunternehmer – so etwa die Erhöhung der Umsatzgrenze auf 55.000 € brutto. Erleichterungen gibt es hinsichtlich der Angaben auf Kleinunternehmerrechnungen, unabhängig vom ausgewiesenen Betrag.

Rechnungsmerkmale

Für eine korrekte Rechnung sind je nach Rechnungshöhe sechs bis zwölf Rechnungsmerkmale notwendig. Man unterscheidet folgende Rechnungsarten:

Für Kleinbetragsrechnungen bis 400 € (brutto inklusive MwSt.) sind sechs Rechnungsmerkmale notwendig.

Die Kleinunternehmerrechnung ermöglicht ab Jänner 2025 eine vereinfachte Rechnungslegung mit nur sechs Merkmalen. Sie ist unabhängig vom ausgewiesenen Rechnungsbetrag anwendbar, solange der Jahresumsatz maximal 55.000 € brutto beträgt.

Eine Rechnung zwischen 400 € und 10.000 € erfordert elf notwendige Merkmale. Dies gilt auch für Kleinunternehmer, die auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet haben.

Auf Rechnungen über 10.000 € brutto sowie bei „Reverse Charge“ und innergemeinschaftlichen Lieferungen ist auch die UID-Nummer des Empfängers notwendig.

Die digitale Zukunft der Umsatzsteuer – ViDA („VAT in the Digital Age“)

Die EU startet mit ViDA eine Mehrwertsteuerreform, die bis Juli 2030 vollständig umgesetzt wird. Ziel ist die Anpassung an die digitale Wirtschaft, die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels und die Verhinderung von Steuerbetrug.

Wichtige Änderungen:

E-Rechnungen werden für grenzüberschreitende Transaktionen verpflichtend. Neue Rechnungsmerkmale sowie ein digitales Berichterstattungssystem mit nahezu Echtzeitmeldungen erhöhen die Transparenz und erschweren Umsatzsteuerbetrug.

Plattformen übernehmen Steuerpflichten, wenn Anbieter diese nicht abführen.

Eine einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung wird eingeführt, um Mehrfachregistrierungen in mehreren EU Ländern zu vermeiden.

Tipp: Österreichische Unternehmen sollten sich auf die Änderungen vorbereiten, insbesondere bei Zusammenarbeit mit deutschen Partnern, da dort die Übergangsfrist für die E-Rechnung bereits ab 2025 beginnt.

 

Kleinbetragsrechnung bis 400 € brutto

ODER Kleinunternehmerrechnung* bis Umsatz 55.000 €

1

Ausstellungsdatum

2

Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers

3

Menge und die handelsübliche Bezeichnung der Ware oder Art und Umfang der Leistung

4

Tag der Lieferung oder Leistung bzw der Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt

5

Bruttobetrag (inkl. USt)

6

Steuersatz

   

Rechnungen über 400 €

ODER Kleinunternehmer, die auf USt-Befreiung verzichtet haben

7

Name und die Anschrift des Leistungsempfängers (des Kunden)

8

Nettobetrag (Entgelt exkl. USt)

9

Umsatzsteuerbetrag (Trennung nach USt-Sätzen)

10

Fortlaufende Rechnungsnummer

11

UID-Nummer des liefernden oder leistenden Unternehmers

   

Rechnungsbetrag über 10.000 € brutto, Reverse Charge oder innergemeinschaftlicher Lieferung

12

UID-Nummer des Leistungsempfängers (des Kunden)

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