Das Thema Digitalisierung ist allgegenwärtig in unserer Arbeitswelt. Gerade im Bereich Rechnungswesen bestehen viele Möglichkeiten, Arbeitsabläufe zu automatisieren. In dieser Ausgabe widmen wir uns den Eingangsrechnungen (ER):
Eine Studie von Deloitte zeigt, dass die österreichischen Unternehmen ein sehr ambivalentes Verhältnis zum Thema E-Rechnung haben. 60 % der Unternehmen digitalisieren bereits alle Papierrechnungen, aber gleichzeitig drucken 60 % der Unternehmen elektronisch einlangende Eingangsrechnungen nach wie vor aus. Nur 26 % der Befragten entsorgen den Originalbeleg nach der Digitalisierung.
Wer ERs bereits elektronisch empfängt, braucht diese nicht mehr zu scannen. Richten Sie eine eigene E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang ein zB rechnung@ihredomain.at und bitten Sie Lieferanten um E-Rechnungen per PDF. Wenn Ihr Lieferant bereits elektronisch lesbare Informationen mit QR-Code mitschickt – umso besser!
Im digitalen Zeitalter erfolgt dieser Ablauf elektronisch.
Das Programm zur ER-Kontrolle kann in Ihrer Branchensoftware integriert sein. Dann benötigt man eine Schnittstelle zur FIBU, damit die bereits digital erfassten ERs ohne Reibungsverluste übernommen werden können. Die ER-Kontrolle kann aber bereits im Rechnungswesenprogramm angesiedelt sein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einführung.
Für den Vorsteuerabzug ist es erforderlich, dass die Echtheit der Herkunft der E-Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet sind. Dazu muss ein innerbetriebliches Steuerungsverfahren (Workflow) eingerichtet werden, das den Zusammenhang zwischen Lieferung oder Leistung und Rechnung herstellt. Die E-Rechnung muss über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sieben Jahren vollständig reproduzierbar sein. Ist das erfüllbar, dürfen Sie die Papierbelege nach dem Scannen vernichten.