Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz hat zum Ziel, Arbeitnehmern das zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung zu sichern. Vom Gesetz ist nicht nur eine unterkollektivvertragliche Entlohnung erfasst, sondern auch das Nichtzahlen von Löhnen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Fehlt dem Unternehmer also die notwendige Liquidität, um den Arbeitnehmern das Entgelt auszuzahlen, kann dies als Lohndumping qualifiziert werden. Die Mindeststrafe liegt bei 1.000 € pro Arbeitnehmer!