Mit 15.1.2018 ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) in Kraft getreten.
Das WiEReG sieht die verpflichtende Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer von inländischen Rechtsträgern (z.B. Personen- und Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, Vereine) vor. Bis 1.6.2018 ist für sämtliche wirtschaftliche Eigentümer die erstmalige Meldung (Unternehmerserviceportal) durchzuführen. Die Daten sind jährlich zu überprüfen.
Meldepflichtige Daten:
Meldepflichtige erhalten voraussichtlich ab April 2018 ein Informationsschreiben. Ausnahmen von der Meldepflicht bestehen, wenn die Daten aus bereits bestehenden Datenbanken (z.B. Firmenbuch) bezogen werden können.
Achtung hohe Strafen: