Dienstnehmer
25. September 2023

Wie hoch ist die Abfertigung bei Altersteilzeit?

Die Altersteilzeitvereinbarung (ATZV) ermöglicht älteren Dienstnehmern ihre Arbeitszeit zu verringern, ohne dabei ihre Ansprüche auf Pensionsbezüge oder auch Abfertigungen zu verlieren.

Grundsätzlich kann gewählt werden, ob man für die festgelegte Laufzeit (max. 5 Jahre)

  • in Teilzeit arbeitet (kontinuierliche Altersteilzeit) oder
  • für einen bestimmten Zeitraum in vollem Ausmaß arbeitet, um ein Zeitguthaben aufzubauen, das später als Freizeit konsumiert wird (Blockzeitmodell).

Die ATZV ist an bestimmte Mindestinhalte geknüpft, Regelungen hinsichtlich der Berechnung der Abfertigungshöhe gibt es nicht.

OGH-Entscheidung

Im Anlassfall war im Blockzeitmodell für die Abfertigung vereinbart, dass diese auf Basis eines der Vollbeschäftigung entsprechenden Monatsbruttogehaltes im letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührt. In der Arbeitsphase wurden Erfolgs- und Ergebnisprämien sowie individuelle Bonifikationen bezahlt. Die variablen Bezüge standen in der Freizeitphase nicht zu. In die Abfertigung waren die Prämien und Bonifikationen nicht einzubeziehen.

Tipp: Schaffen Sie Klarheit und zählen Sie in der ATZV die Bezugsteile zur Ermittlung der Abfertigung alt möglichst detailliert auf.

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