Dienstnehmer
19. März 2023
Unpfändbares Existenzminimum
Das ist jener Betrag, der dem Arbeitnehmer trotz Pfändung als unpfändbarer Bezug verbleibt. Folgende Freibeträge sind bei einer Lohnpfändung 2023 unpfändbar:
- Allgemeiner Grundfreibetrag: 1.110 € / Monat (bei 14 Bezügen pa)
- Erhöhter allgemeiner Grundbetrag: 1.295 € / Monat (bei 12 Bezügen pa)
- Zusätzlich Unterhaltsgrundbetrag: 222 € / Monat (höchstens für fünf Personen, daher 1.110 € / Monat)
- Alles über 4.440 € / Monat darf gepfändet werden.
Tipp: Existenzminimum-Rechner
www.schuldnerberatung-wien.at
> hilfreiche Rechner