Forderungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen zur Gänze oder zum Teil uneinbringlich sind, müssen abgeschrieben werden. Damit eine Forderung als uneinbringlich anerkannt wird, müssen alle zumutbaren rechtlichen Schritte zur Forderungseintreibung erfolglos geblieben sein.
Die Gründe für die Uneinbringlichkeit sind etwa:
Umsatzsteuer korrigieren
Im Fall einer Abschreibung ist die Umsatzsteuer zu korrigieren. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Berichtigung ist auf Basis der derzeitigen Praxis der Finanzverwaltung auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit abzustellen.
Der richtige Zeitpunkt für die Umsatzsteuerberichtigung ist sehr wichtig. Eine versäumte Berichtigung der Umsatzsteuer kann in einem späteren Veranlagungszeitraum nicht nachgeholt werden. Somit kann dies im Zuge der Bilanzerstellung bereits zu spät sein.