Recht
24. Juni 2024

Uneinbringliche Forderung? Was ist zu tun?

Forderungen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen zur Gänze oder zum Teil uneinbringlich sind, müssen abgeschrieben werden. Damit eine Forderung als uneinbringlich anerkannt wird, müssen alle zumutbaren rechtlichen Schritte zur Forderungseintreibung erfolglos geblieben sein.

Die Gründe für die Uneinbringlichkeit sind etwa:

  • Festsetzung der Sanierungs- oder Konkursquote über das Kundenvermögen
  • Abweisung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
  • Zustimmung zum Forderungsverzicht
  • erfolglose Exekution
  • Forderungsverjährung: Diese erfolgt in der Regel drei Jahre nach Fälligkeit, wenn keine Verjährungsunterbrechung (z.B. Klage des Gläubigers) vorliegt.
    Vorsicht: Eine Mahnung ist keine Verjährungsunterbrechung!

Umsatzsteuer korrigieren

Im Fall einer Abschreibung ist die Umsatzsteuer zu korrigieren. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Berichtigung ist auf Basis der derzeitigen Praxis der Finanzverwaltung auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit abzustellen.

Der richtige Zeitpunkt für die Umsatzsteuerberichtigung ist sehr wichtig. Eine versäumte Berichtigung der Umsatzsteuer kann in einem späteren Veranlagungszeitraum nicht nachgeholt werden. Somit kann dies im Zuge der Bilanzerstellung bereits zu spät sein.

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