Steuern
22. September 2026

Tagesgeld auch ohne Nächtigung

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) stärkt die Position von Arbeitnehmern und Unternehmern: Tagesgelder können auch bei eintägigen beruflich veranlassten Reisen ohne Nächtigung zustehen. Das Gericht stellte klar, dass niemand verpflichtet ist, Verpflegung von zu Hause mitzunehmen, um einen steuerlich relevanten Mehraufwand zu vermeiden. Voraussetzung ist, dass die Reise die gesetzlichen Kriterien erfüllt. Für die Praxis bedeutet dies mehr Rechtssicherheit bei der steuerlichen Geltendmachung von Tagesgeldern.

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