Steuern
22. September 2025

Mitarbeiter­rabatte steuer­frei auch für Pensionisten

Eine erfreuliche Nachricht für Pensionisten: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat entschieden, dass Mitarbeiterrabatte nicht nur Aktiven, sondern auch Pensionisten steuerfrei zustehen können.

Im konkreten Fall erhielt ein ehemaliger Bankangestellter weiterhin Sonderkonditionen wie vergünstigte Kontoführungs- und Depotgebühren sowie höhere Sparzinsen. Das Finanzamt wollte diese Vorteile als steuerpflichtig einstufen – scheiterte jedoch. Schon das Bundesfinanzgericht gab dem Pensionisten recht, der VwGH bestätigte nun endgültig: Die Steuerbefreiung für Mitarbeiterrabatte gilt auch für ehemalige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Voraussetzung für den steuerfreien Bonus in der Pension: Die Vorteile müssen auf das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen sein, privat genutzt werden und die gesetzlichen Voraussetzungen (max. 20 % des üblichen Preises bzw. maximal 1.000 € pro Jahr und Gruppenmerkmal) einhalten.

Der VwGH stellte klar, dass eine Beschränkung auf aktive Mitarbeiter im Gesetz nicht vorgesehen ist. Entscheidend ist allein der Zusammenhang zum (früheren) Dienstverhältnis. Vorteile aus allgemeinen Kundenaktionen (ohne Bezug zum Dienstverhältnis) sind ohnehin nicht steuerbar.

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