Beiträge an anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sind absetzbar – und zwar bis zum Höchstbetrag von 400 € bis 2023 und 600 € ab 2024. Für die Erfassung in der Steuererklärung müssen Sie nichts tun, denn die Beiträge werden automatisch an das Finanzamt übermittelt.
Tipp: In FinanzOnline finden Sie unter Abfragen > Datenübermittlungen die Höhe Ihres gemeldeten Kirchenbeitrages.