Finanzen
20. Mai 2021
Härtefall-Fonds Verlängerung
Der Härtefall-Fonds für Corona geplagte Unternehmen wurde nochmal erhöht und verlängert.
- Verlängerung bis 15.06.2021: Insgesamt sind Anträge für max. 15 Betrachtungszeiträume möglich. Ein Betrachtungszeitraum ist jeweils vom 16. eines Monats bis 15. des Folgemonats. Letzter Betrachtungszeitraum ist 16.05. bis 15.06.2021.
- Anträge können bis 31.07.2021 gestellt werden.
- Pro Betrachtungszeitraum gibt es einen Zusatzbonus von 100 €. Die Auszahlung erfolgt ab Juni automatisiert und kann auch in Teilbeträgen erfolgen.
- Die maximale Gesamtförderhöhe beträgt daher 39.000 € (2.000 € Härtefall-Förderung, 500 € Comeback-Bonus plus 100 € Zusatzbonus pro Betrachtungszeitraum).
- Erweiterung der Anspruchsberechtigung für Neugründungen bis Oktober 2020.
- Anpassung bei Insolvenzen: Ein Sanierungsverfahren nach Insolvenzordnung ist kein Ausschlussgrund mehr.
- Kontoverbindungen in EU- oder EWR-Ländern sind nun möglich.
- Für Anträge, die nach dem 15. April 2021 gestellt werden, gilt, dass eine selbstständige, unternehmerische Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung und im gesamten beantragten Betrachtungszeitraum ausgeübt werden muss.
- Für Anträge, die nach dem 15. April 2021 gestellt werden, dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung und im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein.