Sozialversicherung
18. Juni 2024

GSVG-Befreiung für Gewerbe­treibende im Pensionsalter

Kleinunternehmer können sich von den Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen befreien lassen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Gewinn max. Geringfügigkeitsgrenze (2024: 6.221,28 € pro Jahr) und
  • Jahresumsatz max. 35.000 € und
  • Regelpensionsalter für Frauen erreicht (gilt für Männer und Frauen). Bis 2023 galt noch die fixe Grenze von 60 Jahren.

Auch für geringfügig Gewerbetreibende ab dem 57. Lebensjahr gibt es Ausnahmen. Diese finden Sie auf

www.svs.at > Suche: Kleinunternehmer

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