Sozialversicherung
18. Juni 2024
GSVG-Befreiung für Gewerbetreibende im Pensionsalter
Kleinunternehmer können sich von den Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen befreien lassen, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gewinn max. Geringfügigkeitsgrenze (2024: 6.221,28 € pro Jahr) und
- Jahresumsatz max. 35.000 € und
- Regelpensionsalter für Frauen erreicht (gilt für Männer und Frauen). Bis 2023 galt noch die fixe Grenze von 60 Jahren.
Auch für geringfügig Gewerbetreibende ab dem 57. Lebensjahr gibt es Ausnahmen. Diese finden Sie auf
www.svs.at > Suche: Kleinunternehmer