Finanzen
21. September 2020

Stundungen verlängert

Alle coronabedingten Stundungen beim Finanzamt, die am 30.09.2020 auslaufen, wurden automatisch bis 15.01.2021 verlängert. Auch die am 15.11.2020 fälligen Vierteljahres-Steuervorauszahlungen werden bis 15.01.2021 gestundet.

Alternativ kann bis 30.09.2020 um Ratenzahlung für offene Steuerrückstände in zwölf Raten angesucht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. In Härtefällen kann um weitere sechs Monate verlängert werden. Bis 15.01.2021 fallen keine Stundungszinsen an, danach betragen diese zunächst 1,38 %, bis 31.10.2021 steigen sie bis auf 3,88 % an.

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