Die Geldwäscheverdachtsmeldungen des Bundeskriminalamtes gehen von einem ungeklärten Abfluss von Bargeld in Höhe von jährlich bis zu 800 Millionen € über Scheinunternehmen aus. Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 (BBKG 2024) wird der Kampf gegen Sozialbetrug durch Scheinfirmen verschärft.
Durch das BBKG 2024 werden bestehende Regelungen verschärft und neue Mechanismen zur Prävention und Bekämpfung geschaffen:
Gemäß Finanzstrafgesetz sind die Abgabenbehörden nach Ermessen unter bestimmten Voraussetzungen zu Folgendem berechtigt: Sollten sich im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme Nachforderungen ergeben, dürfen sie eine Abgabenerhöhung von 10 % festsetzen (Verkürzungszuschlag). Durch Bezahlen innerhalb einer Monatsfrist kann man eine finanzstrafrechtliche Verfolgung abwenden.
Um den Verkürzungszuschlag nutzen zu können, darf die Steuernachzahlung in Summe max. 33.000 € betragen; die zusätzliche Grenze von jährlich 10.000 € ist gefallen.
Weiters wird der strafbare Deliktsbereich in das bisher finanzstrafrechtlich straflose Vorbereitungsstadium vorverlegt. Einer Finanzordnungswidrigkeit macht sich nun bereits schuldig, wer seine Belege
Es wurde festgelegt, dass für die Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages sämtliche Eingangsabgaben als im Inland entstanden gelten und als rechnerische Größe für den Strafrahmen bei Schmuggel heranzuziehen sind.
Die Berichtspflicht der Kriminalpolizei hinsichtlich Finanzvergehen ohne Anfangsverdacht entfällt. Damit soll eine Fülle von Untersuchungen vermieden werden.