Unternehmer können den Ausfallsbonus ab einem Umsatzentfall von mindestens 40 % beantragen. Der Antrag kann für November 2020 bis Juni 2021 gestellt werden. Die Verordnung aus Mitte Februar hat nun Klarheit über die Vorgangsweise gebracht.
Der Ausfallsbonus kann von Unternehmen ab einem Umsatzausfall von 40 % beantragt werden und ist unabhängig von der Branche oder einer Schließung im Lockdown möglich. Die Voraussetzungen sind ähnlich anderen COVID-Beihilfen: Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, keine rechtskräftige Finanzstrafe in den vergangenen fünf Jahren etc.
Zeitraum
Der Antrag ist für die Monate November 2020 bis Juni 2021 möglich. Verglichen wird mit dem jeweiligen „Vor-Corona-Monat“ von März 2019 bis Februar 2020.
30 % des Umsatzrückgangs
werden ersetzt – maximal 60.000 €
Davon entfallen:
Es können auch nur die 15 % Ausfallsbonus beantragt werden. Insgesamt ist der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von 1,8 Millionen € in Kombination mit etwa 100 %-Haftungen von aws oder ÖHT, Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz etc. zu beachten.
Berechnung des Vergleichsumsatzes
Der Vergleichsumsatz wird je nach Möglichkeit in folgender Reihenfolge herangezogen:
Grundstücksumsätze und Umsätze aus nicht operativer Tätigkeit können über Antrag ausgeschieden werden.
Antrag über FinanzOnline
Seit 16. Februar 2021 kann man den Ausfallsbonus über FinanzOnline beantragen. Der Antrag kann ohne Steuerberater erfolgen, außer es wird eine Erhöhung beantragt (zB Erwerb eines Betriebes, Umgründung).
Wechselwirkung mit anderen COVID-19 Beihilfen
Der Ausfallsbonus kann für jene Monate, für die man folgende Förderungen erhalten hat, nicht beantragt werden:
Eine Kombination mit dem Fixkostenzuschuss 800.000 ist möglich, ebenso mit dem Verlustersatz (jedoch nur für den 15 % „reinen“ Bonus).
Weitere Informationen:
www.fixkostenzuschuss.at