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Finanzen
16. März 2021

Ausfallsbonus ab 40 % Umsatzrückgang

Unternehmer können den Ausfallsbonus ab einem Umsatzentfall von mindestens 40 % beantragen. Der Antrag kann für November 2020 bis Juni 2021 gestellt werden. Die Verordnung aus Mitte Februar hat nun Klarheit über die Vorgangsweise gebracht.

Der Ausfallsbonus kann von Unternehmen ab einem Umsatzausfall von 40 % beantragt werden und ist unabhängig von der Branche oder einer Schließung im Lockdown möglich. Die Voraussetzungen sind ähnlich anderen COVID-Beihilfen: Sitz oder Betriebsstätte in Österreich, keine rechtskräftige Finanzstrafe in den vergangenen fünf Jahren etc.

Zeitraum

Der Antrag ist für die Monate November 2020 bis Juni 2021 möglich. Verglichen wird mit dem jeweiligen „Vor-Corona-Monat“ von März 2019 bis Februar 2020.

30 % des Umsatzrückgangs
werden ersetzt – maximal 60.000 

Davon entfallen:

  • 15 % auf den Ausfallsbonus – maximal 30.000 € und
  • 15 % als Vorschuss auf den Fix-kostenzuschuss 800.000 – maximal
    30.000 €.
  • Für März ist ein erhöhter Ausfallsbonus von 30 % (max. 50.000 €) vorgesehen.
  • Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Fixkostenzuschuss noch nicht beantragt wurde – dieser ist dann aber verpflichtend zu stellen, sonst muss der Vorschuss wieder zurückgezahlt werden.

Es können auch nur die 15 % Ausfallsbonus beantragt werden. Insgesamt ist der beihilfenrechtliche Höchstbetrag in Höhe von 1,8 Millionen € in Kombination mit etwa 100 %-Haftungen von aws oder ÖHT, Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz etc. zu beachten.

Berechnung des Vergleichsumsatzes

Der Vergleichsumsatz wird je nach Möglichkeit in folgender Reihenfolge herangezogen:

  1. Umsätze laut Kennzahl 000 aus der Umsatzsteuervoranmeldung des Vergleichsmonats oder des Vergleichsquartals dividiert durch drei
  2. Umsätze laut USt-Jahreserklärung dividiert durch zwölf
  3. Umsatzerlöse laut letzter KöSt- oder ESt-Erklärung dividiert durch zwölf
  4. Summe der UVAs 2020 dividiert durch deren Anzahl (bis 31. Oktober 2020 bzw. bis inkl. 3. Quartal 2020)

Grundstücksumsätze und Umsätze aus nicht operativer Tätigkeit können über Antrag ausgeschieden werden.

Antrag über FinanzOnline

Seit 16. Februar 2021 kann man den Ausfallsbonus über FinanzOnline beantragen. Der Antrag kann ohne Steuerberater erfolgen, außer es wird eine Erhöhung beantragt (zB Erwerb eines Betriebes, Umgründung).

Wechselwirkung mit anderen COVID-19 Beihilfen

Der Ausfallsbonus kann für jene Monate, für die man folgende Förderungen erhalten hat, nicht beantragt werden:

  • Lockdown Umsatzersatz (direkt betroffene Betriebe)
  • Lockdown Umsatzersatz II (indirekt betroffene Betriebe)
  • Lockdownkompensation (Künstler/innen)

Eine Kombination mit dem Fixkostenzuschuss 800.000 ist möglich, ebenso mit dem Verlustersatz (jedoch nur für den 15 % „reinen“ Bonus).

Weitere Informationen:

www.fixkostenzuschuss.at

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