Sozialversicherung
30. November 2022
Aus für kalte Progression bei Sozialleistungen
Ab 1. Jänner 2023 werden folgende Leistungen an die Inflation angepasst:
- Familienbeihilfe
- Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag
- Kinderbetreuungsgeld
- Familienzeitbonus
- Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld
- Krankengeld: bestimmen zukünftig die Krankenkassen
- Umschulungsgeld
- Studienbeihilfe und Studienabschluss-Stipendium (ab Sept. 2023)