Aktuell bekommen Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltfortzahlung (EFZ) für max. 42 Tage, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit, Arbeits- oder Freizeitunfall arbeitsunfähig ist und im Betrieb weniger als 51 Arbeitnehmer beschäftigt sind. Der Zuschuss beträgt:
Der Zuschuss wird bei Krankheit ab dem 11. Krankenstandstag, bei Arbeits- und Freizeitunfällen ab dem 1. Krankenstandstag gewährt.
Neu ab Juli 2018: Für Unternehmen mit bis zu 10 Arbeitnehmern erhöht sich der Zuschuss auf 75 % des tatsächlich fortgezahlten Entgelts.