Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Verträge zwischen zwei Staaten, die im Falle eines Besteuerungskonfliktes einem Staat ein Besteuerungsrecht zuweisen.
Wer ein gültiges DBA sucht, sollte wissen, dass einige DBA durch das sogenannte „Multilaterale Instrument – MLI” überlagert werden. Das bedeutet, dass bei einigen Passagen nicht mehr das abgeschlossene DBA gilt, sondern durch die Bestimmungen des MLI – sofern beide betroffenen Staaten die selben Passagen ratifiziert haben – überdeckt werden. Damit genügt nicht mehr der Blick ins aktuelle DBA, sondern man muss auch wissen, welche Länder welche MLI-Artikel übernommen haben. Derzeit haben ratifiziert: Finnland, Frankreich, Israel, Litauen, Malta, Niederlande, Polen, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien.
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> Österreichische Doppelbesteuerungsabkommen
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Achtung: Die durch MLI geänderte Stelle steht jeweils unter der nicht mehr gültigen Original DBA-Stelle.