Schon bisher konnten mittellose Parteien bei Finanzstrafverfahren und bei höchstgerichtlichen Revisionen Verfahrenshilfe, sprich Übernahme der Steuerberaterkosten oder des Rechtsanwalts durch den Bund, beantragen. Neuerdings kann auch bei Beschwerden in Abgabensachen beim Bundesfinanzgericht (BFG) ein Verfahrenshelfer beantragt werden. Weitere Voraussetzungen sind u.a., dass die Rechtsfragen schwierig zu lösen sind und dass die Verfahrensführung nicht mutwillig oder aussichtlos erscheint.