Grundsätzlich sind Gutschriften in der Sozialversicherung (SV) steuerpflichtig, wenn es sich um Rückzahlungen von Beiträgen handelt.
Bei Selbständigen wird die Gutschrift mit aktuellen Beiträgen verrechnet und bei Dienstnehmern wird ein Lohnzettel ans Finanzamt übermittelt. In der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) gibt es aber einige außerordentliche Gutschriften:
Wird für Bauern im 2. und für Selbständige im 3. Quartal wie eine Zahlung ausgewiesen und verringert die offene Beitragsforderung. Die Gutschrift muss nicht versteuert werden, wenn nur der verringerte Beitrag abgesetzt wird.
Findet sich in der Vorschreibung für das 4. Quartal 2022. Diese Gutschrift ist erst ab einem Einkommen von 24 500 € steuerpflichtig und kommt automatisch über FinanzOnline in die Veranlagung. Die SV-Beiträge bleiben in voller Höhe absetzbar.
Gibt es für Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung und ist weder einkommen- noch umsatzsteuerpflichtig.
Ersetzt Kosten für Gesundheitsmaßnahmen und ist ebenfalls steuerfrei.