Health visitor and a senior woman during home visit. A nurse talking to an elderly woman.
Jungunternehmer
23. Mai 2018

Gesundheitsberufe sind jetzt im Register

Angehörige der Gesundheitsberufe müssen sich ab Juli 2018 registrieren. Dies ist eine Voraussetzung für die Berufsausübung.

Betroffene Gesundheitsberufe

Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste werden registriert. Das sind folgende Berufsgruppen:

  • Biomedizinische/r AnalytikerIn
  • Diätologin und Diätologe
  • Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn
  • ErgotherapeutIn
  • Logopädin bzw. Logopäde
  • OrthoptistIn
  • PflegeassistentIn (inkl. Sozialbetreuungsberufe)
  • PflegefachassistentIn
  • PhysiotherapeutIn
  • RadiologietechnologIn
  • Ärzte und Zahnärzte sind bei der Ärzte- bzw. Zahnärztekammer erfasst.

Register der Gesundheitsberufe

Zuständige Registrierungsbehörden sind die Arbeiterkammer (für Dienstverhältnisse und AK-Mitglieder) und die Gesundheit Österreich GmbH (für überwiegend freiberuflich Tätige).

Eintragungsfristen

  • Berufstätige: Wenn Sie am 1. Juli 2018 bereits in einem Gesundheitsberuf tätig sind, müssen Sie sich zwischen dem 1. Juli 2018 und 30. Juni 2019 registrieren lassen und dürfen inzwischen weiterarbeiten.
  • BerufseinsteigerInnen: Wenn Sie nach dem 1. Juli 2018 ihren Gesundheitsberuf erstmalig oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen, müssen Sie sich bereits vor der Erwerbstätigkeit registrieren lassen.
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