Jungunternehmer
23. Mai 2018
Gesundheitsberufe sind jetzt im Register
Angehörige der Gesundheitsberufe müssen sich ab Juli 2018 registrieren. Dies ist eine Voraussetzung für die Berufsausübung.
Betroffene Gesundheitsberufe
Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der gehobenen medizinisch-technischen Dienste werden registriert. Das sind folgende Berufsgruppen:
- Biomedizinische/r AnalytikerIn
- Diätologin und Diätologe
- Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn
- ErgotherapeutIn
- Logopädin bzw. Logopäde
- OrthoptistIn
- PflegeassistentIn (inkl. Sozialbetreuungsberufe)
- PflegefachassistentIn
- PhysiotherapeutIn
- RadiologietechnologIn
- Ärzte und Zahnärzte sind bei der Ärzte- bzw. Zahnärztekammer erfasst.
Register der Gesundheitsberufe
Zuständige Registrierungsbehörden sind die Arbeiterkammer (für Dienstverhältnisse und AK-Mitglieder) und die Gesundheit Österreich GmbH (für überwiegend freiberuflich Tätige).
Eintragungsfristen
- Berufstätige: Wenn Sie am 1. Juli 2018 bereits in einem Gesundheitsberuf tätig sind, müssen Sie sich zwischen dem 1. Juli 2018 und 30. Juni 2019 registrieren lassen und dürfen inzwischen weiterarbeiten.
- BerufseinsteigerInnen: Wenn Sie nach dem 1. Juli 2018 ihren Gesundheitsberuf erstmalig oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen, müssen Sie sich bereits vor der Erwerbstätigkeit registrieren lassen.