Wer ein wertvolles Geschenk bekommt, kann sich freuen. Aber: Schenkungs-meldung nicht vergessen! Sie ist kostenlos und beweist, woher das Geld kommt.
Schenkung |
Betroffen sind Schenkungen seit 1.8.2008 für alle in Österreich Ansässigen. Gilt für Schenkungen von Kapital (Geld, Wertpapiere etc.), Unternehmens(anteilen) und Sachvermögen (bewegliches Vermögen, Rechte etc.) |
Betragsgrenzen |
Angehörige (siehe Formular Schenk 1): 50.000 € innerhalb eines Jahres Nichtangehörige: 15.000 € innerhalb von fünf Jahren |
Angehörige | Ehegatten (auch geschieden), Eltern, (Ur-)Großeltern, Kinder, (Ur-)enkel, Geschwister, Tante, Onkel, Nichte, Neffe, Cousine, Cousin, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Verschwägerte zweiten Grades in der Seitenlinie (Geschwister des Ehegatten, Ehegatte der Geschwister), Wahleltern und Wahlkinder, Pflegeeltern und Pflegekinder, Lebensgefährten (auch bei gleichgeschlechtlicher Partnerschaft) sowie Kinder und Enkel eines Lebensgefährten im Verhältnis zum anderen Lebensgefährten. |
Ausnahmen |
Keine Meldepflicht für:
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Meldung |
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Meldung nicht gemacht? |
10 % des Geschenkwertes als Geldstrafe, strafbefreiende Selbstanzeige ist nur ein Jahr ab Ende der Meldepflicht möglich |