Alle Giro-, Spar- und Wertpapierkonten von natürlichen und juristischen Personen werden seit Oktober 2016 in einer zentralen Datenbank, dem sogenannten „Kontenregister“, registriert und festgehalten.
Die Finanz nutzt diese Möglichkeit abzufragen, wer welche Konten besitzt, offenbar sehr intensiv: bis zum 21. März dieses Jahres wurden fast 2.100 diesbezügliche Auskünfte erteilt.
Eine Konteneinschau, also die Möglichkeit, nicht nur die Kontonummer, sondern auch den Inhalt eines Kontos zu erfahren, haben die Abgabenbehörden erst vier Mal beantragt, und nur einmal wurde dies vom Bundesfinanzgericht auch bewilligt.