Die Zuverdienstgrenze für Selbstständige wird klarer geregelt. Wer Kinderbetreuungsgeld wegen Fristversäumnis zurückzahlen muss, hat Chancen auf Geld aus dem Jungfamilienfonds.
Selbstständige mit Kinderbetreuungsgeld können innerhalb von zwei Jahren eine Abgrenzungsrechnung an die Sozialversicherung schicken hinsichtlich des Einkommens der Monate, in denen Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde. Wer diese Frist versäumt und die Zuverdienstgrenze aufgrund der Jahreseinkünfte überschreitet, muss zurückzahlen.
Ein geplanter Gesetzesantrag wurde im Mai als Initiativantrag ins Parlament eingebracht und wir hoffen, dass dieser Antrag trotz Übergangsregierung beschlossen wird. Geplant ist, dass die Frist zur Abgabe einer Einkommensabgrenzung für Geburten von 2012 bis Februar 2017 bis Ende 2025 verlängert werden soll. Das gilt auch dann, wenn aktuell ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Wichtig: Wer zur Rückzahlung aufgefordert wird, hat zwei Monate Zeit, die Abgrenzung zu schicken. Wer bereits rückbezahlt hat, die Einhaltung der Zuverdienstgrenze aber nachträglich nachweist, kann eine Zuwendung aus dem neu zu gründenden Jungfamilienfonds bekommen.
Hier bleibt die Frist von zwei Jahren bestehen. Für 2017 muss daher die Abgrenzung bis Ende 2019 geschickt werden, sonst droht eine Rückforderung. Außerdem soll die Zuverdienstgrenze ab 2020 für die Variante „Ersatz des Erwerb-einkommens“ von 6.800 € auf 7.300 € steigen.