Einnahmen und Ausgaben von privaten Kapitalerträgen ohne Kapitalertragsteuer (KESt)-Abzug müssen ab 1.1.2023 aufgezeichnet werden.
Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitalerträge auf ausländischen Konten inkl. Gewinne aus Verkäufen
Einkünfte jeglicher Art aus Kryptowährungen im Ausland
Einkünfte jeglicher Art aus Kryptowährungen im Inland (bis 2023) und auch danach, wenn die KESt nur vorläufig abgezogen wird
Erträge aus nicht öffentlichen Forderungswertpapieren, Privat- oder Gesellschafterdarlehen, stillen Beteiligungen, GmbH-Anteil-Verkäufen
Übersichtlich: Ein sachkundiger Dritte muss sich auskennen.
Chronologisch: Geschäftsvorfälle der Reihenfolge nach erfassen
Lebende Sprache: Finanz kann Übersetzung verlangen
Geordnet, vollständig, richtig
Unveränderbar: Excel nicht erlaubt, da veränderbar
Zeitgerecht: Also nicht erst am Jahresende; Barzahlungen: täglich
Datenträger: Darf nachher nicht verändert werden. Datensicherung nötig! Wiedergabe muss über sieben Jahre möglich sein.
Summen: müssen nachvollziehbar sein
Aufbewahrung: sieben Jahre
Diese Vorgaben sind für Private mit Konto oder Depot im Ausland sowie Wallet-Besitzer schwer zu erfüllen. Es wird sich zeigen, ob hier so heiß gegessen wie gekocht wird. Wir empfehlen jedenfalls alle Transaktionen und Übersichten als PDF herunterzuladen und sieben Jahre aufzubewahren. Die Zusammenstellung kann unseres Erachtens in Excel -Tabellen erfolgen, da die Anschaffung eines Buchhaltungsprogramms dafür nicht zumutbar ist.