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15. März 2022

Förderung für thermische Sanierung und Heizkesseltausch

Die ökosoziale Steuerreform bringt Steuererleichterungen in Form von absetzbaren Sonderausgaben für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen und thermische Sanierung von Gebäuden.

Pauschalbetrag

Folgende Pauschalen können Sie als Sonderausgaben für fünf Jahre absetzen:

  • thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden: 800 € pro Jahr
  • Ersatz eines fossilen Heizungssystems gegen ein klimafreundliches (Heizkesseltausch): 400 € pro Jahr

In Summe sind daher für die Gebäude-sanierung 4.000 € und für den Heiz-kesseltausch 2.000 € absetzbar.

Voraussetzungen

  • Der Bund gewährt für die Investition eine Förderung gemäß Umweltförderungsgesetz.
  • Die Daten werden direkt an die Finanz übermittelt.
  • Die Ausgaben müssen nach Abzug der ausbezahlten Förderung mind. 4.000 € (Sanierung) bzw. 2.000 € (Heizkesseltausch) übersteigen.

Weitere Förderung

Wird innerhalb der 5-Jahres-Frist eine weitere Investition gefördert, so verlängert sich der Sonderausgaben-Zeitraum auf zehn Jahre.

Wenn im ersten Jahr sowohl saniert als auch der Kessel getauscht wird, kann man fünf Jahre 800 € absetzen und die nächsten fünf Jahre jeweils 400 €. Kommt es erst zu einer weiteren Investition zwischen dem zweiten und fünften Jahr, so wird diese Investition ab dem sechsten Jahr mit dem Pauschalbetrag absetzbar. Beide Pauschalbeträge können Sie aber nicht gleichzeitig innerhalb eines Jahres geltend machen.

Inkrafttreten

Die Sonderausgaben können erstmalig für Förderungen, die man nach dem 30. Juni 2022 ausbezahlt bekommt, abgesetzt werden. Das Förderungsansuchen muss nach dem 31. März 2022 eingebracht worden sein.

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