Finanzen
30. November 2020

Corona-Maßnahmen und -Fristen

In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung eine Fülle von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassen. Damit Sie keine Frist versäumen, geben wir Ihnen in der Folge einen Überblick über die wichtigsten, aktuell gültigen und geplanten Instrumente.

Allgemeine und steuerliche Hilfsmaßnahmen:

Maßnahme

Für wen

Abwicklung via

Zeitraum

Antrag bis

Härtefallfonds

EPU, freie Dienst­nehmer, Kleinst­unternehmer

WKO

Von 16.3.20
bis 15.3.21

30.4.21

Fixkostenzuschuss (FKZ I läuft und FKZ II geplant ab 23.11.20)

Unternehmen mit Umsatzausfällen von mind. 30 % bzw. 40 %

COFAG über finanz­online.at

Von 16.3.20
bis 15.3.21

31.8.21

Überbrückungs-finanzierung

für selbständige Künstler

SVS

ab 16.3.20

31.12.20

Covid-19-Fonds

Für Künstler und Kulturvermittler

Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF)

Ab 16.3.20

31.12.20

Kreditgarantien

KMUs nach EU-Definition, EPUs, alle freien Berufe, neue Selbständige

AWS und ÖHT via Hausbank

Laufzeit
höchstens
5 Jahre

15.12.20

NPO
Unterstützungsfonds

Gemeinnützige, mildtätige,
kirchliche Organisa­tionen, freiwillige Feuerwehren

AWS

Von 1.4.20
bis 30.9.20

Verlängerung geplant!

31.12.20

Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz

Selbständige und Mitarbeiter nach Erhalt eines Absonderungs­bescheides

Bezirksverwaltungsbehörde

Für die Zeit der Maß­nahme

3-Monatsfrist ab dem Tag der Auf­hebung

Lockdown-
Umsatzersatz

(November und
teilweise
Dezember 20)

Von behördlichen Schließungen betroffene Unternehmen

COFAG über finanzonline.at

Je nach Branche bis zu 80 % des Umsatzes 11/19

15.12.20

Stundungen / Ratenzahlungen

Unternehmen die Steuern und Sozialversicherung bezahlen

finanzonline.at, ÖGK und SVS

Bis Ende
9/20

Stundungen vorerst bis 31.3.21 aufrecht


Konjunkturstärkung durch Steuern und Förderungen:

Maßnahme

Zeitlicher Bezug

Degressive AfA

für Investitionen ab 1.7.20

Verlustrücktrag 2020

Ab Veranlagung 2020, bzw. vorzeitig in 2019

Senkung Eingangssteuersatz von 25% auf 20%

Ab Jänner 2020, Steuerersparnis bis zu 350 Euro pro Jahr

Umsatzsteuersenkung auf 5% für Gastronomie, Kultur und Publikationsbereich

gilt vom 1.7.20 bis 31.12.21

75%ige Absetzbarkeit von Geschäftsessen

gilt vom 1.7.20 bis 31.12.20

Erhöhte Steuerfreiheit für Essensgutscheine

Gilt ab 1.7.20 (ohne Beschränkung)

Pendlerpauschale trotz Home-Office, steuerfreie Zulagen und Zuschläge

Für Lohnzahlungszeiträume, die vor 1.1.21 enden

Abschaffung Schaumweinsteuer

Gilt ab 1.7.20 (ohne Beschränkung)

Steuerfreier Corona-Bonus für Mitarbeiter

Gilt im Kalenderjahr 2020

Weitergewährung Steuerfreiheit von pauschalen Reiseauf­wandentschädigungen (PRAE) für Sportler

Gilt weiterhin im Kalenderjahr 2020

Investitionsprämie

Anträge ab 1.9.20 bis 28.2.21 für Investitionen ab 1.8.20 möglich

Kurzarbeit – derzeit läuft Phase 3

Vom 1.10.20 bis 31.3.21

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