In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung eine Fülle von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassen. Damit Sie keine Frist versäumen, geben wir Ihnen in der Folge einen Überblick über die wichtigsten, aktuell gültigen und geplanten Instrumente.
Allgemeine und steuerliche Hilfsmaßnahmen:
Maßnahme |
Für wen |
Abwicklung via |
Zeitraum |
Antrag bis |
Härtefallfonds |
EPU, freie Dienstnehmer, Kleinstunternehmer |
WKO |
Von 16.3.20 |
30.4.21 |
Fixkostenzuschuss (FKZ I läuft und FKZ II geplant ab 23.11.20) |
Unternehmen mit Umsatzausfällen von mind. 30 % bzw. 40 % |
COFAG über finanzonline.at |
Von 16.3.20 |
31.8.21 |
Überbrückungs-finanzierung |
für selbständige Künstler |
SVS |
ab 16.3.20 |
31.12.20 |
Covid-19-Fonds |
Für Künstler und Kulturvermittler |
Künstlersozialversicherungsfonds (KSVF) |
Ab 16.3.20 |
31.12.20 |
Kreditgarantien |
KMUs nach EU-Definition, EPUs, alle freien Berufe, neue Selbständige |
AWS und ÖHT via Hausbank |
Laufzeit |
15.12.20 |
NPO |
Gemeinnützige, mildtätige, |
AWS |
Von 1.4.20 Verlängerung geplant! |
31.12.20 |
Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz |
Selbständige und Mitarbeiter nach Erhalt eines Absonderungsbescheides |
Bezirksverwaltungsbehörde |
Für die Zeit der Maßnahme |
3-Monatsfrist ab dem Tag der Aufhebung |
Lockdown- |
Von behördlichen Schließungen betroffene Unternehmen |
COFAG über finanzonline.at |
Je nach Branche bis zu 80 % des Umsatzes 11/19 |
15.12.20 |
Stundungen / Ratenzahlungen |
Unternehmen die Steuern und Sozialversicherung bezahlen |
finanzonline.at, ÖGK und SVS |
Bis Ende |
Stundungen vorerst bis 31.3.21 aufrecht |
Konjunkturstärkung durch Steuern und Förderungen:
Maßnahme |
Zeitlicher Bezug |
Degressive AfA |
für Investitionen ab 1.7.20 |
Verlustrücktrag 2020 |
Ab Veranlagung 2020, bzw. vorzeitig in 2019 |
Senkung Eingangssteuersatz von 25% auf 20% |
Ab Jänner 2020, Steuerersparnis bis zu 350 Euro pro Jahr |
Umsatzsteuersenkung auf 5% für Gastronomie, Kultur und Publikationsbereich |
gilt vom 1.7.20 bis 31.12.21 |
75%ige Absetzbarkeit von Geschäftsessen |
gilt vom 1.7.20 bis 31.12.20 |
Erhöhte Steuerfreiheit für Essensgutscheine |
Gilt ab 1.7.20 (ohne Beschränkung) |
Pendlerpauschale trotz Home-Office, steuerfreie Zulagen und Zuschläge |
Für Lohnzahlungszeiträume, die vor 1.1.21 enden |
Abschaffung Schaumweinsteuer |
Gilt ab 1.7.20 (ohne Beschränkung) |
Steuerfreier Corona-Bonus für Mitarbeiter |
Gilt im Kalenderjahr 2020 |
Weitergewährung Steuerfreiheit von pauschalen Reiseaufwandentschädigungen (PRAE) für Sportler |
Gilt weiterhin im Kalenderjahr 2020 |
Investitionsprämie |
Anträge ab 1.9.20 bis 28.2.21 für Investitionen ab 1.8.20 möglich |
Kurzarbeit – derzeit läuft Phase 3 |
Vom 1.10.20 bis 31.3.21 |