Die gute Nachricht: Ende März wurde die Richtlinie für die Investitionszuwachsprämie geändert. Nun kommen auch Freiberufler in den Genuss der Förderung.
Die schlechte Nachricht: Mit Newsletter vom 7.4.2017 hat die aws informiert, dass die Fördertöpfe für die KMU-Investitionsprämie bereits ausgeschöpft sind. Ein Antrag ist erst wieder 2018 möglich.
Seit 9. Jänner 2017 kann man die Investitionszuwachsprämie beantragen. Allerdings wurde erst am 7. März 2017 die Richtlinie veröffentlicht. Nun gibt es seit 31. März 2017 noch eine positive Änderung der Richtlinie. Freie Berufe wie Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. sind nun nicht mehr von der Investitionszuwachsprämie ausgeschlossen.
Beantragen bevor Sie loslegen
Der Antrag muss vor Projektbeginn – das ist die rechtsverbindliche Bestellung – bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) mit Hilfe des Fördermanagers (siehe Link unten) gestellt werden. Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft reichen bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) ein.
AWS-Infos, Richtlinie und FAQs
Damit Kinderbetreuung steuerlich absetzbar ist, müssen Babysitter eine pädagogisch qualifizierte Person sein. Ein Babysitterkurs reicht nicht mehr.
Der Verwaltungsgerichtshof hat schon im Jahr 2015 den Schnellsiedekurs für Babysitter bemängelt. Allerdings akzeptiert die Finanz noch die alte achtstündige Ausbildung. Ab 2017 müssen Leihomas und -opas, Au-Pairs und sonstige Babysitter für die steuerliche Akzeptanz 35 Stunden pädagogisch gebildet sein.
Außerdem müssen die Kinderbetreuer mindestens 18 Jahre alt sein; bisher galten 16 Jahre als Mindestalter. Der Kursanbieter muss auf der Liste des Familienministeriums stehen.
Sonderfall Au-Pair
Bei Au-Pair-Kräften reicht es, wenn sie die Ausbildung in den ersten beiden Monaten des Au-Pair-Einsatzes in Österreich machen. Dann werden die Kosten ab Beginn des Aufenthaltes anerkannt.
Übergangsregelung 2017
Für die Absetzbarkeit im Jahr 2017 genügt es, wenn die Ausbildung bis zum 31.12.2017 nachgeholt wird. Bis Ende 2016 absolvierte Kurse können bis maximal acht Stunden angerechnet werden. Ab 2018 kann man die Kosten erst absetzen, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist.
Familienministerium: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuung
Schon mal vom „Europäischen Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ gehört? Nein, klingt aber sehr offiziell.
Derzeit fordert ein offiziell aussehendes Email Unternehmen auf, ihre UID-Nummer eintragen zu lassen. Es handelt sich dabei um ein Angebot zur Aufnahme der UID-Nummer in ein Online-Verzeichnis www.ust-idnr.org.
Erst im Kleingedruckten liest man, dass der Eintrag freiwillig und nicht-amtlich ist und eine wohlfeile Jahresgebühr von 890 Euro anfällt. Außerdem ist man 24 Monate gebunden.
Wer auf dieses Angebot hereingefallen ist, sollte nicht bezahlten, denn trotz massiver Drohungen, ist nicht mit einer Klage zu rechnen. Die Wirtschaftskammer hat einen Mustereinspruch zur ähnlichen Erlagscheinwerbung zusammengestellt (siehe Link unten).
Wurde schon bezahlt, könnte man den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Allerdings werden die Verträge oft an ausländische Unternehmen weiterverkauft, was eine Klage sehr erschwert.
Information der Wirtschaftskammer und Mustereinsprüche geben Erlagscheinwerbung
Aufgrund des großen Interesses an der KMU-Investitionszuwachsprämie akzeptiert die aws keine Anträge mehr.
Laut aws (austria wirtschaftsservice), der Förderstelle des Bundes, haben rund 1.900 KMU eine Prämie beantragt. Damit ist das Programm für KMUs ausgeschöpft. Für die Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen stehen derzeit noch ausreichend Budgetmittel zur Verfügung.
Besonders ärgerlich ist dieser Umstand für Freiberufler, die erst Ende März überhaupt in den Kreis der förderbaren Unternehmen aufgenommen wurden (siehe Newsartikel Investitionszuwachsprämie für Freiberufler).
Tipp: Ab 2018 stehen wieder neue Fördermittel für KMU und Freiberufler zur Verfügung. Planen Sie Ihre Investitionen und beantragen Sie gleich zu Jahresbeginn 2018.
Die Transparenzdatenbank kann im Transparenzportal abgefragt werden. Das geht mit Handysignatur, Bürgerkarte oder FinanzOnline-Zugang.
In die Transparenzdatenbank fließen alle Geldleistungen des Bundes und der Länder für jeden Bürger ein. Das sind:
• Sozialversicherungsleistungen (z.B. Krankengeld)
• Ruhe- und Versorgungsbezüge (z.B. Pension)
• Förderungen (z.B. Jungunternehmerförderung)
• Transferleistungen (z.B. Pflegegeld, Familienbeihilfe)
• Ertragsteuerliche Ersparnisse (z.B. Sonderausgaben, begünstigte Besteuerung bestimmter Einkünfte, Bildungsfreibetrag, Kinderfreibetrag, etc.)
Neben diesen öffentlichen Leistungen findet sich auch das Einkommen laut Jahreslohnzettel, den der Arbeitgeber übermittelt bzw. bei Selbstständigen der Bezug laut Einkommensteuerbescheid. Auch für Unternehmen kann das Transparenzportal abgefragt werden.
Der Auszug aus dem Transparenzportal ist amtlich signiert und kann daher als offizieller Einkommensnachweis oder Nachweis über erhaltene Leistungen verwendet werden.
Anmeldung
Für eine Anmeldung im Transparenzportal brauchen Sie Bürgerkarte, Handysignatur oder FinanzOnline-Zugang. Wir als Steuerberater sind nicht berechtigt, die Abfrage für Sie durchzuführen.
Abfragen durch Dritte
Nur Förderstellen dürfen im Transparenzportal auf für die Förderung relevante Daten Einsicht nehmen. Im Portal gibt es den Punkt „Wer hat mich abgefragt?“. Dort können die Abfragen von Dritten eingesehen werden.
Übersicht Leistungen und Förderungen
Im Transparenzportal können Leistungen und Förderungen je Zielgruppen angesehen werden. Von einer Kurzübersicht führen Links zu den jeweiligen Förderstellen. Diesen Teil der Datenbank kann man auch ohne Anmeldung ansehen.
https://transparenzportal.gv.at/