Unpfändbares Existenz­minimum

Das ist jener Betrag, der dem Arbeitnehmer trotz Pfändung als unpfändbarer Bezug verbleibt. Folgende Freibeträge sind bei einer Lohnpfändung 2023 unpfändbar:

Tipp: Existenzminimum-Rechner

www.schuldnerberatung-wien.at
> hilfreiche Rechner

E-Mail verloren: Pech gehabt

Elektronische Post vom Finanzamt wird in der Databox zugestellt und zwar an dem Tag, an dem der Bescheid oder das Dokument in die Databox eingebracht wurde. Auf das Lesedatum kommt es nicht an. Per E-Mail informiert das Finanzamt über den Posteingang. Werden Bescheide und andere Zustellungen der Finanz in die Databox gestellt, gilt das Datum der Zustellung. Unangenehm ist es dann, wenn das E-Mail verloren geht und man dadurch eine Frist versäumt. Denn das Bundesfinanzgericht hat 2021 entschieden, dass ein solches E-Mail lediglich Service-Charakter hat.

Tipp: Mit einer Zustellvollmacht bei uns sind Sie vor solchen Überraschungen gefeit.

Finanzamtszinsen heben ab

Die Zinsen bei der Finanz sind mit 8.2.2023 wieder um 0,5 Prozentpunkte gestiegen. Damit zahlt man nun 4,38 % pro Jahr für alle Arten von Schulden bei der Finanz.

Auf der anderen Seite erhält man auch 4,38 % Jahreszinssatz, wenn die Finanz Zinsen zahlen muss. Das ist mehr als auf dem Sparbuch. Steuern lässt sich so eine Guthabenverzinsung kaum und wenn, dann vor allem im Zusammenhang mit der Abgabe der Steuererklärung, wenn eine Gutschrift erwartet wird.

Watchlist-Internet.at

Bekommen Sie manchmal verdächtige E-Mails? Sie könnten grundsätzlich echt sein, wirken aber doch gefährlich. Bevor Sie auf den Link klicken, können Sie auf Watchlist Internet nachsehen, ob es schon Warnungen dazu gibt. Aber Achtung: Was auf Watchlist Internet nicht angeführt ist, ist nicht automatisch sicher. Prüfen Sie weiterhin den Absender und ob Sie sich auf der richtigen Seite befinden. Hinterfragen Sie auch den Inhalt der Nachricht.

Zustellung an Hausverwalter

Vorsicht bei standardisierten Hausverwaltungsvollmachten

Bei Hausgemeinschaften ist es üblich und notwendig, der Immobilienverwaltung eine Vollmacht zu erteilen. Vorsicht ist geboten, falls diese Vollmacht auch die Zustellung der Post vom Finanzamt beinhaltet. Nimmt der Immobilienverwalter etwa einen falschen Steuerbescheid entgegen und reagiert nicht, wird der Bescheid rechtskräftig, ohne dass der Steuerpflichtige selbst oder der Steuerberater zeitgerecht einschreiten können.

Zwischen Alt und Neu liegt Gut

Zukünftige Arbeitskultur: Neu ist nicht gleich gut.

In der Arbeitswelt geraten wir zunehmend in eine Dynamik zwischen Innovationsdruck einerseits und der Sehnsucht nach Kontinuität und Planbarkeit andererseits. Liegt die Lösung, wie so oft, in der Mitte? Jule Jankowski geht der Frage nach der Strategie einer guten Zusammenarbeit auf den Grund und findet Antworten aus der Vergangenheit und dem Jetzt. Und lotet aus: Wo stecken wir fest in unserem Beharrungsdenken? Und wo folgen wir blindlings dem Massenstrom?

Vahlen Verlag, 255 Seiten

Aus für Ltd in Österreich

Eine österreichische Limited (Ltd.) ist eine nach englischem Recht gegründete Gesellschaft mit österreichischem Verwaltungssitz. Aufgrund des Brexit verlieren diese Ltd. die Anerkennung als ausländische juristische Person. Gesellschafter, die es in der Übergangszeit verabsäumt haben, ihre Rechtsform an das österreichische Gesellschaftsrecht anzupassen, müssen mit unangenehmen Konsequenzen rechnen:

Gesellschafter

Übersetzungen

Übersetzungsprogramme wie Google-Translate sorgen oft für ungewollte Heiterkeit. Besser schneidet hier DeepL-Translate ab. In der Gratisversion kann man Texte mit max. 5.000 Zeichen übersetzen. Zusätzlich sind drei Word-, PDF- und PowerPoint-Dokumente pro Monat dabei, die dann schreibgeschützt herunterladbar sind.

DeepL.com

Aus für kalte Progression bei Sozialleistungen

Ab 1. Jänner 2023 werden folgende Leistungen an die Inflation angepasst:

Finanzamtszinsen steigen weiter

Am 2. Nov. 2022 wurden die Finanzamtszinsen zum dritten Mal in diesem Jahr erhöht. Der neue Zinssatz beträgt nun 3,38 % pro Jahr. Zur Erinnerung: Anfang des Jahres zahlte man nur 1,38 % für alle Arten von Schulden beim Finanzamt. Ein Ende der Entwicklung ist derzeit nicht abzusehen.

Die Stundungszinsen steigen ab Juli 2024 um weitere zwei Prozentpunkte, da die coronabedingte Senkung ausläuft.

Senkung Lohnnebenkosten ab 2023

Im 2. Teuerungs-Entlastungspaket wird ab 2025 der Dienstgeberbeitrag von 3,9 auf 3,7 % gesenkt. Für 2023 und 2024 ist das auch möglich, es braucht aber eine lohngestaltende Maßnahme. Das bedeutet, dass die Senkung entweder überbetrieblich z.B. im Kollektivvertrag oder innerbetrieblich z.B. in einem Aktenvermerk festgelegt werden muss.

Wir wundern uns, warum es diese Zusatzbedingung überhaupt gibt, wenn es doch jedem Arbeitgeber möglich ist, mit einem Dreizeiler die Lohnnebenkosten zu senken.

Finanz goes Youtube

Wussten Sie, dass das Bundesministerium für Finanzen einen eigenen Youtube-Kanal betreibt? Wenn nicht, ist das keine Bildungslücke. Das liegt daran, dass der Channel erst 1720 Abonnementen hat – Stand Anfang September. Dabei findet sich eine bunte Mischung an Videos über die Finanz selbst, diverse Steuerthemen und Sicherheit im Internet. Ein angenehm unaufgeregter Kanal mit Potential. Maybe you like it.

Finanzamtszinsen steigen

Am 27. Juli 2022 wurden alle Finanzamtszinsen von 1,38 auf 1,88 % pro Jahr angehoben. Betroffen sind:

Die Stundungszinsen steigen ab Juli 2024 um zwei Prozentpunkte, da diese coronabedingt gesenkt wurden.

Lohnerhöhungen wirken sich auch auf Kammerbeiträge aus

Demnächst starten die Lohnverhandlungen zwischen den Kollektivvertragspartnern Wirtschaftskammer und Gewerkschaften. Ganz selbstlos sind die Verhandlungen nicht.

Mit jeder Erhöhung steigen auch die Pflichtbeiträge an diese Organisationen.

Während die AK mit 0,5 % am Bruttolohn der Dienstnehmer mitnascht, sind es bei der WKO zwischen 0,38 und 0,42 % als Zuschlag zum DB.

Bei der WKO kommen bei den Handwerksbetrieben noch bis zu 3 % der Sozialversicherungsbeiträge hinzu (abhängig von der Branche und vom Bundesland).

Kammerbeiträge­ steigen mit Lohn­erhöhungen

Kammermitglieder, die Dienstnehmer beschäftigen, müssen die Kammerumlage 2 (Dienstgeberzuschlag zum Dienstgeberbeitrag DZ) entrichten. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolohn. Die Höhe des DZ setzt sich aus einem Anteil für die Landeskammern (unterschiedlich je Bundesland) und die Bundeskammer (0,14 %) zusammen. Er ist Teil der Finanzierung der Wirtschaftskammer.

Die Arbeiterkammerumlage (0,5 %) trägt der Versicherte.

Jede von den Kollektivpartnern beschlossene Lohnerhöhung ist also nicht ganz uneigennützig, da sich diese auch auf die Kammerbeiträge auswirkt.

Erleich­terung bei Rot-Weiß-Rot-Card ab Oktober

Broschüre Auslandstätigkeit

Die Österreichische Gesundheitskasse veröffentlichte mit Stand 01/2022 eine übersichtliche Dienstgeber-Broschüre: „Auslandstätigkeit: Wer wo versichert ist“ – unserer Meinung nach auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer interessant.

www.gesundheitskasse.at

> Gruppe: Dienstgeber

> Publikationen

> Leitfaden zu Auslandstätigkeit

Gewinn: der Preis des Überlebens

Am Gewinn ist noch keine Firma kaputt gegangen

„Gewinnmaximierung ist das Gegenteil von Verschwendung“, sagt Hermann Simon. Der echte Gewinn nach Steuern ist die wichtigste Zielgröße im Management. Denn Gewinne sind die Kosten des Überlebens und schaffen neuen Wert. In seinem Buch bringt Simon Klarheit in den Dschungel der Gewinnbegriffe und Bilanzrechnungen. Er beleuchtet die Performance zahlreicher Unternehmen und Branchen im internationalen Vergleich und geht auf die wichtigsten Gewinntreiber ein: Preis, Absatz und Kosten und leitet praktische Konsequenzen ab.

Hermann Simon,
Campus Verlag, 260 Seiten

SV auf ausländische Einkünfte absetzbar

Erzielt eine Person in mehreren EU-Mitgliedstaaten Einkünfte, ist sozialversicherungsrechtlich trotzdem immer nur ein Staat zuständig. Ist das für eine Person Österreich, so werden in die Bemessungsgrundlage für die österreichischen Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) auch die ausländischen Erwerbseinkünfte einbezogen. Sollten SV-Beiträge die Bemessungsgrundlage des im Ausland besteuerten Einkommens nicht vermindert haben, mindern diese zumindest die Steuerbemessung in Österreich (Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe).

FinanzOnline: neue Zugangsmöglichkeit

FinanzOnline bringt Neuerungen für den Login von Privatpersonen: Beim ersten Login nach dem 5. Mai 2022 erfolgt eine Aufforderung zur Festlegung eines eindeutigen Benutzernamens. Jeder Benutzername kann nur einmal verwendet werden. Nach Festlegung kann man sich mit diesem und dem bereits bekannten Passwort (PIN) in FinanzOnline einloggen. Die Teilnehmer- und Benutzer-Identifikation werden nicht mehr benötigt. Wir empfehlen, diese aber dennoch aufzubewahren, da sie weiterhin als Login verwendet werden können.

Pauschale Corona-Entschädigung bei Quarantäne für Selbständige

Muss der Unternehmer selbst in Quarantäne, kann ein Antrag auf Verdienstentgang nach Epidemiegesetz gestellt werden. Dieser ist eine Wissenschaft für sich. Seit April 2022 gibt es nun Erleichterungen für Kleinunternehmer. Diese können für jeden Tag der Absonderung pauschal 86 € Entschädigung beantragen, ohne Bestätigung durch einen Steuerberater.

Frist beachten: Längstens drei Monate ab Aufhebung der Quarantäne kann der Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden.

KUA-Bonus für Langzeit-Kurzarbeiter

Der Langzeit-Kurzarbeitsbonus in Höhe von einmalig 500 € ist ein einmaliger Zuschuss zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der Covid-19-Pandamie. Antragsberechtigt sind Beschäftigte, die im Zeitraum zwischen 1. März 2020 und 30. November 2021 mindestens für zehn Monate sowie im Dezember 2021 in Kurzarbeit waren. Weiters darf die SV-Beitragsgrundlage im Dezember 2021 höchstens 2.775 € betragen. Der Antrag ist bis 31. Dezember 2022 via Handy-Signatur, ID Austria oder Bürgerkarte möglich.

Werbungskosten einer Radiomoderatorin

Eine Moderatorin beantragte für ihre Tätigkeit bei einem Radiosender (Gestaltung von Musiksendungen) in ihrer Steuererklärung abzugsfähige Werbungskosten für Tonträger, Noten, Fachliteratur für Opern- und Konzertbesuche sowie für ein Klavierzimmer. Sowohl das Finanzamt als auch das Bundesfinanzgericht erkannten diese Werbungskosten nicht an. Nach Ansicht der Behörden wurden diese Aufwendungen auch privat genutzt und sind daher nicht abzugsfähig, weil „gemischt veranlasst“. Interessant ist die Begründung zur Streichung der Opern- und Konzertkarten: Nachdem das Abo zwei Eintrittskarten umfasste, ist klar, dass die Moderatorin diese Konzerte in Begleitung besuchte und somit lag eine private Mitveranlassung vor.

Änderung bei Gewährleistung

Seit Jahresbeginn gilt für Verkauf von Waren und digitalen Inhalten an Konsumenten das neue Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG). Wichtige Neuerungen sind die Verlängerung der Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate oder die Verlängerung der Verjährung um weitere drei Monate für den Klagsweg. Für digitale Inhalte besteht nun eine Update-Verpflichtung. Weicht die Ware oder Dienstleistung von den üblichen Eigenschaften ab, muss der Konsument informiert werden und explizit zustimmen.

NPO Fonds für das 4. Quartal 2021 läuft

Förderanträge sind seit 21.02.2022 bis spätestens 30.04.2022 möglich.

Die Förderung besteht aus förderbaren Kosten und einem Struktursicherungsbeitrag (5 % der Einnahmen 2019). Die Förderung ist mit einem gekürzten Einnahmenausfall begrenzt.

Dieser ergibt sich aus 90 % der Einnahmen im 4. Quartal 2019 abzüglich der Einnahmen im 4. Quartal 2021, dieser Betrag ist dann nochmals um 10 % zu kürzen.

Zusätzlich können Kosten für COVID–19 Tests beantragt werden.

Details unter: https://npo-fonds.at/

SVS: 100 Euro-Impfbonus

Im Zuge der Aktion „Geimpft gesünder“ wurde von der SVS ein Anreiz zur Gesundheitsprävention geschaffen. Selbständige und Bauern erhalten bei Nachweis eines ganzheitlichen Impfschutzes einen steuerfreien Bonus von 100 €. Eine Krankenversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung ist Voraussetzung. Sie können den Bonus noch bis zum 31. Dezember 2022 online oder analog für sich und alle mitversicherten Angehörigen beantragen!

Die Auswahl der für die Teilnahme notwendigen Impfungen (COVID, FSME, HPV etc.) erfolgt auf Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums.

Digitale Ratgeber

Die Online-Tools der Wirtschaftskammer reichen von Betriebsanlagengenehmigung über Datensicherheit bis zu E-Rechnung. Zu finden sind sie übersichtlich auf  folgender Sammel-Website:

ratgeber.wko.at

Lohnnebenkosten gesenkt (IESG)

Die Lohnnebenkosten sinken auch 2022 weiter. Der IESG-Beitrag hat sich von 0,20 auf 0,10 % reduziert und ist ein Teil des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung.

Lohnnebenkosten 2022:

Kopf aus dem Sand! Erste Hilfe für unruhige Zeiten und berufliche Sackgassen

Das Workbook für schwierige Zeiten im Job, berufliche Sackgassen und die Mid-Career-Crisis.

Die berufliche Zukunft ist derzeit in vielen Branchen ungewiss. Doch den Kopf in den Sand zu stecken, erschwert bekanntermaßen die Orientierung. Hier leistet der Karriere-Coach und Psychologe Tom Diesbrock »mentale Erste Hilfe« und unterstützt Sie dabei, Ihre berufliche Situation in Ruhe zu analysieren, schrittweise Möglichkeiten und Wünsche für den weiteren Karriereweg zu entwickeln und schließlich konkrete Entscheidungen zu treffen.

Tom Diesbrock, Campus Verlag, 246 Seiten

Begünstigtes KFZ bei Sachbezug

Wer ein firmeneigenes KFZ privat nutzen darf, bezahlt dafür Steuern und Sozialversicherung in Form eines Sachbezuges. Die Höhe richtet sich nach den CO2-Emissionen gemäß WLTP-Mess-verfahren.

Keine CO2-Emission: kein Sachbezug

Darunter fallen reine Elektroautos.

Schadstoffarme KFZ: 1,5 % der Anschaffungskosten bzw. max 720 pro Monat

Darunter fallen KFZ mit einer Emission bis 135 g pro km bei Anschaffung in 2022. Auch Hybrid-Fahrzeuge gehören dazu, wenn sie die Emissionsgrenze unterschreiten.

Alle anderen KFZ: 2,0 % der Anschaffungskosten bzw. max 960  pro Monat

Darunter fallen KFZ, die die Emissionsgrenze überschreiten.

Podcast-Tipps für lange Spaziergänge

Egal ob mit oder ohne Lockdown: Spazierengehen ist wieder IN. Für Unterhaltung sorgt dabei so mancher Podcast. Ein paar Vorschläge aus der impuls-Redaktion:

Zu finden auf den Podcast-Plattformen wie Apple Podcast oder Spotify.

Sozialversicherungswerte 2022

Geringfügigkeitsgrenze:

485,85 € pro Monat

Höchstbeitragsgrundlage:

79.380 € pro Jahr

5.670 € pro Monat
(Auszahlung 14 x)

6.615 € pro Monat
(Auszahlung 12 x)

Arbeitslosen-Versicherungsbeiträge:

Bruttobezug
in Euro

Arbeitslosen-
versicherung

bis 1.828

0 %

über 1.828 bis 1.994

1 %

über 1.994 bis 2.161

2 %

über 2.161

3 %

Werte 2022 noch vorläufig.

Ende Elektronischer Bilanztransfer

Der elektronische Bilanztransfer ist eine kostenlose, digitale Plattform zur automatisierten Übermittlung von Jahresabschlüssen. Im Gegenzug stellen die Betreiberbanken Analyserückmeldungen zu den übermittelten Jahresfinanzberichten bereit. Allerdings wird die Plattform mit Jahresende 2021 eingestellt, da sie zu wenig genutzt wurde.

Wurde ich gehackt?

Hand aufs Herz: Wer verwendet nicht das gleiche Lieblingspasswort fürs Shoppen im Internet oder für Webplattformen? Das geht so lange gut, bis eine dieser Plattformen gehackt wird und das Passwort in falsche Hände gerät. Ob auch Sie Opfer eines bekannten Daten-Hacks waren, lässt sich mit wenig Aufwand herausfinden. Gleich mehrere Seiten bieten Datenbanken an, in denen man nach Eingabe der eigenen E-Mail herausfinden kann, ob die eigenen Daten bei einem der großen Hacks erbeutet wurden.

https://haveibeenpwned.com

https://sec.hpi.de/ilc/

Wann sind wir wirklich zufrieden?

Der Soziologe Martin Schröder hat mehr als 600.000 Befragungen seit Mitte der 1980er Jahre durchgeführt. Die Ergebnisse sind überraschend. Oder hätten Sie gedacht, dass mehr als fünf Freunde die Lebenszufriedenheit ebenso wenig steigern wie mehr als 2000€ Einkommen? Nach Lebensbereichen wie Geldverdienen, Familie und Freizeit, Gesundheit und Lebensstil werden die Erkenntnisse beschrieben. Dieses Buch wird Sie erstaunen, bestürzen und zum Lachen bringen.

Martin Schröder
Wann sind wir wirklich zufrieden?
C. Bertelsmann Verlag

Vereine: Statuten für Videokonferenz anpassen

Coronabedingt konnten Vereine weder Vorstandssitzungen noch Generalversammlungen physisch abhalten. Eine Abhaltung als Videokonferenz war nicht möglich, weil entsprechende Regelungen in den Statuten fehlen.

Diese sind daher bei der nächsten Generalversammlung anzupassen, damit Sitzungen und Versammlungen auch virtuell abgehalten werden können. Die Teilnahme muss akustisch und optisch möglich sein. Weiters muss es jedem Teilnehmer möglich sein, sich zu Wort zu melden und an Abstimmungen teilzunehmen.

Instandhaltungsrücklage verringert ImmoESt

Mit dem Verkauf einer Eigentumswohnung übergibt man auch die Instandhaltungsrücklage (gemäß § 31 WEG). Wird nachgewiesen, dass ein konkreter Teil des Kaufpreises auf diese bereits bezahlte Instandhaltungsrücklage entfällt, reduzieren sich die Einkünfte des Verkäufers und damit die ImmoESt. Für den Käufer liegen insoweit keine Anschaffungskosten vor. Notwendig ist, den konkreten Betrag der Rücklage im Kaufvertrag zu erwähnen. Je nach Höhe der ImmoESt-Bemessungsgrundlage re-duziert sich die Steuer.

Keine Anspruchszinsen für 2020

Für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen, die aus der Veranlagung 2020 und 2019 resultieren, werden aufgrund einer coronabedingten Sonderregelung keine Anspruchszinsen verhängt. Werden Nachzahlungen erwartet oder erfolgten zu geringe Vorauszahlungen müssen heuer keine Anzahlungen bis September 2021 geleistet werden, um die Vorschreibung von Anspruchszinsen zu verhindern. Vorsicht: Die Fristen zur Einreichung der Steuererklärungen bleiben unverändert, für eine verspätete Einreichung kann seitens der Finanz ein 10%iger Verspätungszuschlag festgesetzt werden.

Härtefall-Fonds 3

Der Härtefallfond für Selbständige, die von der Coronapandemie betroffen sind, geht in die Phase 3. Die Beantragung ist seit 2.8.2021 bis 31.10.2021 für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) rückwirkend möglich. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die laufenden Kosten nicht gedeckt werden können, ein Umsatzeinbruch von mind. 50% oder ein behördliches Betretungsverbot vorliegen. Achtung: Fordern Sie rechtzeitig eine persönliche Handysignatur an, da diese für die Antragstellung notwendig ist!

Achten Sie auf das Copyright

Grafiken, Fotos, Musik, Texte, Videos etc. gehören dem Erschaffer des jeweiligen Werks. Wer sie verwenden möchte, muss sich an das Urheberrecht halten. Das bedeutet, dass man das Recht hat, diese Inhalte in der verwendeten Form wie beispielsweise im Internet zu benutzen. Der Erschaffer kann auch bestimmen, in welcher Form dieser genannt werden möchte. So ist bei Fotos normalerweise der Fotograf zu nennen. Weiters schützt die DSGVO  die gezeigten Personen und sie müssen gefragt werden. Wer sich nicht an Urheberrecht und Datenschutz hält, riskiert Klagsdrohungen mit pauschalen Schadenersatzforderungen.

ÖNACE- Kennzahl prüfen

Die ÖNACE-Kennzahl gibt die Branche Ihres Unternehmens an. Zu finden ist die aktuelle Kennzahl entweder im Unternehmensserviceportal (USP) oder in FinanzOnline in der letzten Steuererklärung. Die richtige Zuordnung ist wichtig für die meisten Corona-Förderungen. Falls sie nicht (mehr) stimmt, sollte man möglichst rasch eine Korrektur bei der Statistik Austria beantragen. Dazu finden Sie Ihre Zugangsdaten auf der letzten Klassifikationsmitteilung. Alternativ kann man Anfragen zum ÖNACE-Code in Bezug auf sämtliche Förder- und Unterstützungsanfragen via E-Mail stellen: klm@statistik.gv.at

Förder-Zahlenspiele

Interessantes für Zahlenmenschen: Wie viel wurde bereits an Unterstützungsleistungen für Unternehmen von der COFAG bewilligt? Wieviel bereits ausbezahlt? Wie lange dauert durchschnittlich die Bearbeitung? Wie hoch ist die Genehmigungsquote? Diese Fragen und noch mehr beantwortet die Website der COFAG:

www.cofag.at

im Bereich „Aktuelle Zahlen“

Non-Profits weiter gefördert

Gemeinnützige Organisationen und Vereine aus allen Bereichen wie Soziales, Kultur und Sport, freiwillige Feuerwehren oder gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften können sich freuen. Der NPO-Fonds wird bis Ende Juni verlängert. Den Antrag für das erste Halbjahr 2021 können Sie ab Juli stellen, wobei für beide Quartale nur ein Antrag nötig sein wird.

npo-fonds.at

Eine kurze Geschichte der Zukunft

Wie wird unsere Zukunft aussehen? Rein statistisch betrachtet, stößt die Menschheit an die Grenzen der Entwicklung und der Belastbarkeit der Natur. Doch die Bionikerin Ille C. Gebeshuber ist überzeugt, dass es gute Gründe gibt, auch das Positive zu sehen. Schließlich hat die Menschheit einen weiten Weg zurückgelegt und schon oft gezeigt, dass sie signifikante Veränderungen schafft. Der unternehmerische Erfolg wird neben dem finanziellen Aspekt auch durch die Auswirkungen der Tätigkeiten auf Gesellschaft und Natur bewertet werden. Wie der Weg in die Zukunft aussehen könnte, beschreibt sie in diesem Buch.

Ille C. Gebeshuber

Eine kurze Geschichte der Zukunft –
Und wie wir sie weiterschreiben

Herder-Verlag

Das Wunder der Wertschätzung

Echte Wertschätzung wirkt wahre Wunder. Sie aktiviert unser Belohnungs- und hemmt unser Angstzentrum im Gehirn. So entfalten sich in kürzester Zeit Kreativität, Motivation und Beziehungsfestigkeit.

Reinhard Haller belegt die Wirksamkeit der Wunderpille „Wertschätzung“ für die Gesellschaft, das Privat- und Liebesleben und vor allem auch für das Berufsleben.

Reinhard Haller

Das Wunder der Wertschätzung: Wie wir andere stark machen und dabei selbst stärker werden

Kleinunternehmer-Pauschalierung: Endlich Anpassung an Umsatzsteuer

Seit der Veranlagung 2020 können Kleinunternehmen ihre Gewinne pauschal ermitteln. Voraussetzung ist eine Umsatzhöhe von maximal 35.000 €.   Ab der Veranlagung 2021 erfolgt eine Harmonisierung mit der Umsatz-steuer-Kleinunternehmerregelung, der Grenz-wert ist auch hier als Nettogröße zu verstehen. Die Regelung für ein einmaliges Überschreiten der Grenze bis zu 15 % innerhalb von fünf Jahren wird ab 2021 ebenso angepasst.

Selbstanzeige: Strafzuschlag bereits bei telefonischer Anküngigung

Bei Finanzvergehen besteht die Möglichkeit straffrei zu bleiben, wenn man Selbstanzeige erstattet. Wichtig für eine strafbefreiende Wirkung ohne zusätzliche Abgabenerhöhung ist hierbei der Zeitpunkt der Offenlegung. Hat die Finanzverwaltung nämlich bereits telefonisch eine Prüfung angemeldet, ist die strafbefreiende Wirkung nur noch möglich, wenn zusätzlich zu der Steuernachzahlung ein Strafzuschlag entrichtet wird.

Online-Ratgeber für Corona- Unterstützungen

Die Wirtschaftskammer hat einen Online-Ratgeber als Orientierungshilfe entwickelt. Er umfasst die wichtigsten bundesweiten Unterstützungen – Landesförderungen und branchenspezifische Maßnahmen sind nicht enthalten. Der Online-Ratgeber kann keine individuelle Beratung ersetzen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen beim Antrag.

ratgeber.wko.at/corona-unterstuetzungen

Testament mit Heftklammer: ungültig

Damit ein Testament im Falle eines Erbrechtsstreits gültig ist, sind strenge Formerfordernisse zu beachten. So ist etwa ein fremdhändiges Testament formungültig, wenn der Erblasser und die Testamentszeugen auf einem losen Blatt unterschreiben, ohne dass ein äußerer oder inhaltlicher Zusammenhang mit dem Blatt besteht, auf dem sich der Testamentstext befindet. Die einzelnen Bestandteile der Urkunde müssen so fest miteinander verbunden werden, dass die Verbindung nur mit Zerstörung oder Beschädigung der Urkunde gelöst werden kann.

Tanktourismus: kein Vorsteuerabzug

Seit 15.1.2021 gibt es für Kraftfahrer aus dem Drittland, die nur des Tankens wegen nach Österreich fahren, keine Möglichkeit zur Vorsteuerrückerstattung. Bislang konnten Drittlandsfrächter, die in Österreich bezahlte Umsatzsteuer im Zuge der Vorsteuererstattung rückfordern. Nunmehr sind die Vorsteuerbeträge, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallen, von der Erstattung ausgeschlossen. Sie müssen damit die vollen 20% Umsatzsteuer auf Benzin und Diesel bezahlen. Die Regierung sieht in dieser Maßnahme einen weiteren Schritt in Richtung Klimaschutz.

Essens-Bons: Werte erhöht

Freiwillige Sachzuwendungen in Form von Gutscheinen für Mahlzeiten sind ab 1.7.2020 bis zu 8 € (bis 30.6.2020: 4,40 €) pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden.

Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie ab 1.7.2020 bis zu 2 € (bis 30.6.2020: 1,10 €) pro Arbeitstag steuerfrei. Für den Freibetrag übersteigende Werte der Gutscheine liegt ein steuerpflichtiger Sachbezug vor.

Das korrekte Impressum

Ein fehlendes Impressum in E-Mails und auf der Website kann hohe Geldstrafen (bis zu 3.000 €) nach sich ziehen. Sogar eine Zivilklage wegen unlauteren Wettbewerbs ist möglich. Die Informationspflichten für Anbieter von Inhalten auf Internetseiten sind in §5 des E-Commerce-Gesetzes (ECG) geregelt.

Die Impressumspflichten sind im Unternehmensgesetzbuch (UGB) und in der Gewerbeordnung (GewO) zu finden. Einen guten Überblick mit konkreten Beispielen bietet auch die WKO Broschüre: „Das korrekte E-Mail-Impressum“.

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Das-korrekte-E-Mail-Impressum.html

Innergemeinschaftlicher Versandhandel

Die schon ab Juli 2020 vorgesehene Abschaffung der Lieferschwellen für Versandhändler wurde auf Juli 2021 verschoben. Bisher gilt ja: Solange die jeweilige Lieferschwelle (z.B. für Importe nach Österreich 35.000 € pro Jahr) nicht überschritten wird, sind Versandhandelsgeschäfte an Private innerhalb der EU im Land des Versenders umsatzsteuerpflichtig. Ab Juli 2021 ist Umsatzsteuerpflicht generell im Bestimmungsland gegeben. Der One-Stop-Shop (EU-OSS) bietet aber die Möglichkeit, ausländische Umsatzsteuern in nur einem einzigen Mitgliedsland zu erklären.

Achten Sie auf das Copyright

Keine Website kommt ohne Bilder und Grafiken aus. Auf vielen Websites fehlen die notwendigen urheberrechtlichen Hinweise. Vor allem deutsche Rechtsanwälte nutzen dies aus und versenden massenhaft Abmahnungen mit Strafzahlungsforderungen.

Tipp: Entgegen gegenteiliger Behauptung gilt österreichisches Recht. Sollte die Urheberrechtsverletzung begründet sein, so ist zumindest die Forderung der überhöhten Anwaltskosten nicht berechtigt. In Österreich gelten wesentlich geringere Fixbeträge. Betroffene sollten sich umgehend rechtlich beraten lassen.

Corona Test – Kein Sachbezug

Übernimmt der Dienstgeber die Kosten für einen Covid-19-Test des Dienstnehmers, so ist dies – analog zur Kostenübernahme bei Impfungen – nicht als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu beurteilen und kein Sachbezug anzusetzen. Die Übernahme der Kosten für die Covid-19-Tests von Familienmitgliedern der Dienstnehmer ist allerdings ein steuerlicher Vorteil. In diesem Fall ist beim betroffenen Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) in der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.

Keine Anspruchszinsen für ESt-/KöSt- Nachzahlungen aus 2020

Kann man beweisen, von einem Liquiditätsengpass wegen der Corona-Krise betroffen zu sein, kann ein Antrag auf Herabsetzung von Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 gestellt werden. In diesem Antrag muss die Minderung der Bemessungsgrundlage glaubhaft gemacht werden. Bei der Veranlagung 2020 werden außerdem keine Anspruchszinsen vorgeschrieben, sollte es zu einer Nachzahlung kommen.

EU-Meldepflichtgesetz

Das EU-Meldepflichtgesetz sieht vor, dass grenzüberschreitende Steuergestaltungen, deren erster Schritt ab 1. Juli 2020 konzipiert oder umgesetzt wird, innerhalb von 30 Tagen zu melden sind. Zwischen 25. Juni 2018 und 30. Juni 2020 umgesetzte meldepflichtige Gestaltungen („Altfälle“) waren bis zum 31. August 2020 zu melden.

Derzeit gibt es technische Verzögerungen auf Unionsebene bei der Erstellung des Zentralverzeichnisses. Die verspätete elektronische Meldung bis 31. Oktober 2020 hat dementsprechend laut Finanzministerium keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen.

Wenn der Kunde laut wird

„Der Kunde ist König“ – so lautet der Kern vieler Unternehmensphilosophien. Doch wie steht es um die kundenorientierte Kommunikation, wenn verärgerte Kunden oder Geschäftspartner eine rasche Behandlung ihres Anliegens einfordern? Wenn es darum geht, Reklamationen und Beschwerden im Sinne der Kunden zu bearbeiten? Ein heikles Thema – schließlich stellt eine professionelle Beschwerdekommunikation – auch über Social Media – einen wichtigen Schlüssel zur Kundenbindung dar. Das Buch zeigt mit vielen Tipps, Textbausteinen und Mustervorlagen, worauf es in der Kommunikation mit fordernden Kunden ankommt.

Cervinka-Schranz – Wenn der Kunde laut wird. Professioneller Umgang mit Beschwerden

Stundungen verlängert

Alle coronabedingten Stundungen beim Finanzamt, die am 30.09.2020 auslaufen, wurden automatisch bis 15.01.2021 verlängert. Auch die am 15.11.2020 fälligen Vierteljahres-Steuervorauszahlungen werden bis 15.01.2021 gestundet.

Alternativ kann bis 30.09.2020 um Ratenzahlung für offene Steuerrückstände in zwölf Raten angesucht werden. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. In Härtefällen kann um weitere sechs Monate verlängert werden. Bis 15.01.2021 fallen keine Stundungszinsen an, danach betragen diese zunächst 1,38 %, bis 31.10.2021 steigen sie bis auf 3,88 % an.

Meistertitel nun Teil des Namens

Wie genau das auszusehen hat, zeigt eine Infobroschüre der WKO.

www.wko.at

> Themen

> Bildung und Lehre

> Meisterprüfung und Befähigungsprüfung

> Der eintragungsfähige Meistertitel

EU-Vorsteuererstattung bis 30.9.2020

Anträge auf Erstattung von Vorsteuern aus anderen EU-Ländern für das vergangene Jahr müssen bis spätestens 30.9. via FinanzOnline gestellt werden. Anträge in Papierform sind nicht möglich. Belege müssen nur in Ausnahmefällen eingescannt und mitgeschickt werden. Die Übermittlung einzelner Belege kann aber gefordert werden. Die zu erstattende Vorsteuer muss mindestens 50€ betragen.

Grundsätzlich muss EU-einheitlich die Erstattung binnen vier Monaten erfolgen, bei Anforderung von zusätzlichen Informationen binnen acht Monaten.

Covid 19 Prämie steuerfreie Boni für besondere Verdienste von Mitarbeitern

Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3.000 € lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Vorausgesetzt wird eine zusätzliche Zahlung, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet und üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Die Corona-Prämien erhöhen nicht das Jahressechstel und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

Fristen bei Bau- und Montagebetriebsstätten

Bau- und Montagetätigkeiten (wie auch Planungs- und Überwachungstätigkeiten) begründen dann eine Betriebsstätte im ertragsteuerlichen Sinn, wenn die im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen normierte Dauer der Durchführung im Baustellenstaat überschritten wird. Das OECD-Musterabkommen sieht eine Zwölfmonatsfrist, das UN-Musterabkommen hingegen eine Sechsmonatsfrist vor. Auch bei Unterbrechungen, wie etwa COVID-19 bedingt, läuft die Frist weiter. Sollte eine Betriebsstätte begründet werden, ist eine Abstimmung mit den lokalen Behörden zu empfehlen.

Hoffnung: Über Wandel, Wissen und politische Wunder

Hoffnung

Über Wandel, Wissen und politische Wunder
Fred Luks
Metropolis-Verlag

Die Lage ist sehr ernst, meint der Autor. Was möglich und nötig erscheint, ist Hoffnung. Anders als Optimismus und Pessimismus ist die Hoffnung fragend, tastend und zweifelnd. Dieses Buch zeigt, welche Rolle Hoffnung spielen kann, wenn Vorstellungen einer guten Zukunft wirklich werden sollen. Und es erörtert eine Kategorie, die in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft grob unterschätzt wird: Wunder. Dabei geht es nicht um Esoterik, sondern um die Produktivität des Überraschenden und Unbekannten. Dass die Zukunft offen ist, kann Hoffnung machen.

Bewirtungskosten mit 75% absetzbar

Mit  Juli 2020 soll das „Wirtshaus-Paket“ in Kraft treten. Es soll Anreize schaffen, den Konsum in der Gastronomie wieder zu vermehren. Unter anderem wird für den Zeitraum vom 15.5.bis zum 31.12.2020 die ertragsteuerliche Absetzbarkeit von Geschäftsessen von 50 auf 75 % erhöht. Die Bewirtung muss dabei der Werbung dienen und überwiegend betrieblich oder beruflich veranlasst sein. Bewirtet ein Arbeitnehmer Geschäftsfreunde im Interesse des Arbeitgebers, kann dieser die Bewirtungskosten zu 50 % beim Arbeitgeber absetzen.

Eintrag als Reparaturbetrieb

Reparieren boomt. Mitglieder der Sparte Gewerbe und Handwerk können sich ins Firmen A-Z der Wirtschaftskammer als Reparaturbetrieb eintragen lassen, um somit leichter gefunden zu werden.

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Dein Wille geschehe – Stefan Merath

Führung für Unternehmer. Der Weg zu Selbstbestimmung und Freiheit

Du bist Selbstständiger oder Unternehmer? Du hast ein Team unter dir, das einfach nicht das macht, was es soll? Stellst du dir häufiger die Frage, ob deine Mitarbeiter überhaupt wissen, was sie in deinem Unternehmen machen? Dieses Buch richtet sich an Unternehmer mit drei bis 50 Mitarbeitern. Unternehmer arbeiten AM Unternehmen und AM Führungssystem, Manager hingegen arbeiten IM Führungssystem des Unternehmers. Das Buch ist somit das erste und einzige Führungsbuch speziell für Unternehmer!

Dein Wille geschehe  – Führung für Unternehmer. Der Weg zu Selbstbestimmung
und Freiheit.

Stefan Merath, Gabal Verlag

Benachteiligung durch Kontroll-Jahressechstel

Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde das Kontroll-Jahressechstel eingeführt. Somit darf in einem Kalenderjahr maximal ein Sechstel der im Kalenderjahr zugeflossenen laufenden Bezüge als sonstige Bezüge mit den festen Steuersätzen (z.B. 6 %) besteuert werden. Wurde im Kalenderjahr mehr als ein Sechstel der zugeflossenen Bezüge mit den festen Steuersätzen versteuert, hat der Dienstgeber dafür zu sorgen, dass bei Auszahlung des letzten laufenden Bezugs diese Beträge nachversteuert werden.

Handel: Auch in Zukunft 15 Warengruppen

Mit der Registrierkassenpflicht wurde eine befristete Regelung eingeführt, dass Händler ohne Scannerkassen und Warenwirtschaftssystem im Voraus 15 Warengruppen für ihr Sortiment definieren können. Diese 15 Warengruppen-Regelung kann bis 2025 weiter angewendet werden. Händler ohne Scannerkassa können auf den Kassenbelegen weiterhin Produktgruppen-Sammelbegriffe wie Obst, Getränk etc. verwenden. Eine genaue Angabe bei jedem verkauften Produkt zu Marke und Menge ist nicht notwendig.

Lohnnebenkosten gesenkt

Der IESG-Zuschlag (Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz) ist der Betrag, den der Dienstgeber zur Finanzierung des Insolvenzentgeltsicherungsfonds zu leisten hat. In der Regel ist er für alle in der Arbeitslosenversicherung pflichtversicherten Dienstnehmer und freien Dienstnehmer zu entrichten. Ab dem Jahr 2020 sinkt der Zuschlag von 0,35 auf 0,20 % der ASVG-Beitragsgrundlage bis  zur Höchstbeitragsgrundlage. Der Betrag ist als Teil der Lohnnebenkosten vom Dienstgeber zu entrichten und an den zuständigen Krankenversicherungsträger abzuführen.

Meldepflicht Online-Plattformen

Plattform-Betreiber wie Airbnb sind verpflichtet, Aufzeichnungen über ihre Umsätze zu führen und diese dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Über einem Jahresumsatz von 1 Mio. € müssen die Daten automatisch übermittelt werden, darunter nur auf Verlangen des Finanzamtes.

Hinweis: Die Meldeverpflichtung kann insbesondere bei Gelegenheitsvermietern zur Entdeckung von bisher nicht gemeldeten Einkünften führen. Sollten derartige Einkünfte vorliegen, wäre jetzt noch Zeit für eine Selbstanzeige.

Meine besten Fehler #startupagain

Damian Izdebski gründete 1999 die Firma DiTech. 2014 musste er zusperren. Wie es dazu kam und was man daraus lernen kann, beschreibt Damian Izdebski in seinem Buch. Er benennt seine besten sieben Fehler namentlich und beschreibt ihre Auswirkungen. Alle, die unternehmerisch denken und handeln, sollen aus seinen Fehlern lernen können. Das 100 Seiten-Büchlein geht nicht zu sehr in die Tiefe, ist leicht und schnell zu lesen. Vielleicht ist auch ein Lieblingsfehler für Sie dabei.

SteinVerlag

Lohnsteuerabzug auch ohne Betriebsstätte

Für Dienstnehmer von ausländischen Arbeitgebern, die im Inland keine (lohnsteuerliche) Betriebsstätte haben, gab es bisher keinen verpflichtenden Lohnsteuerabzug. Die Dienstnehmer gaben jährlich Einkommensteuererklärungen ab.

Ab 2020 gilt zwingend, dass ausländische Arbeitgeber auch ohne inländische Betriebsstätte den Lohnsteuerabzug für ihre im Inland beschäftigen Dienstnehmer, sofern diese unbeschränkt steuerpflichtig sind, vornehmen müssen. Für im Ausland lebende, aber in Österreich tätige Dienstnehmer ist ein freiwilliger Lohnsteuerabzug möglich.

Erleichterung bei Konsignationslager

Ein Konsignationslager ist ein Lager, das ein Lieferant zumeist beim Kunden bestückt. Der Kunde entnimmt bei Bedarf die Ware. Die Lieferung erfolgt erst bei Entnahme durch den Kunden.

Bisher musste man bei einem Konsignationslager im EU-Ausland zuerst die innergemeinschaftliche (ig) Verbringung versteuern und dann die Lieferung mit lokaler USt durchführen. Ab 2020 wird die Verbringung nicht versteuert und die Entnahme gilt als steuerfreie ig Lieferung. Es ist keine Registrierung notwendig. Voraussetzung: Verkauf erfolgt innerhalb von 12 Monaten.

10 % USt auf E-Publikationen

Die Lieferung von gedruckten Büchern, Zeitungen und Zeitschriften unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Elektronische Publikationen (zB E-Books, E-Papers, Hörbücher) waren bis dato von dieser Begünstigung ausgeschlossen und mit dem Normalsteuersatz von 20 % besteuert. Dies wird sich nun ändern: Leistungen ab 1.1.2020 betreffend elektronischer Publikationen unterliegen dann ebenso dem ermäßigten Steuersatz von 10 %. Wichtig für die Verwendung des neuen Steuersatzes ist der Zeitpunkt der Zugriffsmöglichkeit auf die publizierten Inhalte.

Krankenver­sicherung für Selbständige und Bauern wird gesenkt

Der Krankenversicherungsbeitrag, den Selbständige und Bauern selbst zu leisten haben, sinkt ab 2020 von 7,65 % auf 6,8 %. Bei hauptberuflich beschäftigten Kindern von Bauern unter 18 Jahren sinkt der Beitrag von 4,25 % auf 3,4 %. Der Differenzbetrag von 0,85 % wird vom Bund in Form eines Zuschusses monatlich an den entsprechenden Versicherungsträger geleistet. Die jährliche Entlastung beträgt somit auf Basis der vorläufigen Höchstbeitragsgrundlage max. 639,03 €.

Beschäftigungsbonus – Achtung Frist

Wer einen Vertrag für den Beschäftigungsbonus bekommen hat, darf die Frist für die Abrechnung der einzelnen Tranchen nicht vergessen. Das jeweilige Förderjahr läuft ab der Einreichung des Antrags. Die Abrechnung ist jeweils nach einem vollen Jahr zu stellen. Dafür hat man drei Monate Zeit. Die genauen Abrechnungsfristen finden Sie im Vertrag.

Tipp: Fristen eintragen, auch wenn die AWS ein jährliches Erinnerungsmail versprochen hat.

SEPA-Lastschrift für ESt-Vorauszahlung

Wer seine Einkommensteuer-Vorauszahlungen nicht mehr überweisen möchte, kann seit Anfang Juli ein SEPA­-Lastschriftmandat erteilen. Dazu kann man entweder ein Online-Formular ausfüllen und unterschrieben ans Finanzamt schicken oder man füllt ein Formular in FinanzOnline aus. Das Formular kann nur der Steuerpflichtige selbst ausfüllen; wir als Steuerberater können ein Finanzamts-Lastschriftmandat nicht für unsere Klienten einrichten. 

Lehrberufe modernisiert

Zwei Lehrberufspakete modernisieren die Lehrlings-Ausbildung für bestimmte Berufe wie z.B. Koch/Köchin oder Friseur/in. Weiters werden auch neue Lehrberufe angeboten wie Backtechnologie, Fahrradmechatronik oder Betonbauspezialist. Die meisten Änderungen treten bereits im Ausbildungsjahr 2019 in Kraft.

Weitere Informationen: www.wko.at

Niedrige Finanzamtszinsen

Die niedrigen Zinsen merkt man auch bei der Finanz. Bis die 50€-Bagatellgrenze für Zinsen bei Nachzahlungen der Einkommen- oder Körperschaftsteuer aus 2018 erreicht ist, vergeht sehr viel Zeit. Tipp: Zur Sicherheit drei Tage vorher überweisen.

Abgaben-schuld in Euro keine Anspruchszinsen bei (An-)Zahlung bis
1.000 14.05.2023
2.000 22.07.2021
4.000 25.08.2020
10.000 09.02.2020
20.000 05.12.2019
50.000 26.10.2019

Lebensversicherung rückabwickeln

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs können Lebensversicherungsverträge, welche im Zeitraum 1.1.1994 und 31.12.2015 abgeschlossen wurden, aufgrund mangelnder Widerrufsbelehrungen unbefristet rückabgewickelt werden. Das ist vor allem dann interessant, wenn Sie den Versicherungsvertrag vorzeitig beendet haben oder dies vorhaben und somit Abschläge in Kauf nehmen. Am Markt gibt es verschiedene Anbieter (Suche: Lebensversicherung rückabwickeln), die eine Rückabwicklung für Sie erkämpfen wollen.

Tipp: Vergleichsangebote einholen.

Gelassen auftreten

An das Thema „Gelassen auftreten“ kann man sehr unterschiedlich herangehen. Fleur Sakura Wöss bietet in ihrem Buch zum einen die notwendigen Werkzeuge für Redner und Vortragende um gelassen aufzutreten – dieser Aspekt basiert auf ihrem langjährigen Redner-Leben. Den anderen Zugang verdanken wir dem Zen-Buddhismus, der das Leben der Autorin stark geprägt hat. Beide Ansätze werden verwoben in Erzählungen aus ihrem Leben, die das Buch mehr zu einer lehrreichen Biographie als zu einem Ratgeber werden lassen. 

Gelassen Auftreten, Fleur Sakura Wöss, Kösel

Vorsteuern 2018 aus dem Ausland holen

Bis 30. Juni ist nun noch Zeit, Anträge auf Rückerstattung von Vorsteuern aus Drittländern (etwa Schweiz, Norwegen) zu stellen. Solche Anträge müssen inklusive der Originalbelege bis Ende Juni bei der ausländischen Steuerbehörde einlangen. Außerdem ist eine vom österreichischen Finanzamt ausgestellte Unternehmerbestätigung beizubringen. Für Rückerstattungen innerhalb der EU ist noch bis 30. September Zeit. Die Anträge müssen über Finanz-Online erfolgen. Belege sind nur in bestimmten Fällen zu übermitteln.

Sonderfall Großbritannien: Die Rückerstattung ist derzeit noch problemlos möglich. Ein harter Brexit kann aber die Rückzahlung gefährden, deshalb sollte man rasch über Finanz-Online einreichen.

Wirtschaftlicher Eigentümer-Register jährlich prüfen

Bestimmte Rechtsträger müssen diejenigen natürlichen Personen über das Unternehmensserviceportal (USP) melden, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht (siehe auch Steuerimpuls 4/2017 und 2/2018).

Als Rechtsträger kommen vor allem Gesellschaften (außer GnbR) und Stiftungen in Betracht. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Gesellschaften, wenn alle Gesellschafter natürliche Personen sind. Die Rechtsträger müssen mindestens einmal jährlich überprüfen, ob die gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Daher kann jetzt Handlungsbedarf bestehen.

Geförderte digitale Weiterbildung

Die Arbeiterkammer stellt 150 Mio.€ für Digitalisierung zur Verfügung. Dabei werden Digitalisierungsprojekte sowie digitale Weiterbildung entsprechend gefördert.

Arbeiterkammer-Mitglieder können sich ihre digitale Weiterbildung fördern lassen. Dabei gehen die Landeskammern unterschiedlich vor. Die passenden Infos finden Sie unter:

www.arbeiterkammer.at

> Bundesland auswählen

> Service > Bildung

Leithammel sind auch nur Menschen: Die Körpersprache der Mächtigen

Stefan Verra schaut den Leithammeln dieser Welt wie Angela Merkel, Donald Trump oder Emmanuel Macron auf ihre Körper. Was zeigen uns ihre Körperhaltung und was kann man daraus lernen? Verra gelingt es unterhaltsam die Körpertricks der Mächtigen zu durchleuchten. Gut zu wissen – man muss ja nicht alles nachmachen …

Baulehre rundumerneuert

Mit „Baulehre 2020“ wird die Ausbildung am Bau an den digitalen Fortschritt angepasst. Unter anderem sollen neue Arbeitstechniken wie z. B. digitale Vermessung und elektronisches Daten-Management in die Lehre einfließen. Umbenennungen sind geplant: Maurer wird zum Hochbauer, Schalungsbauer wird zum Betonbauer. Darüber hinaus ist die Einführung einer 4-jährigen „Kaderlehre“ mit einer vertieften baubetriebswirtschaftlichen Ausbildung sowie einem zusätzlich wählbaren technischen Schwerpunkt vorgesehen. Näheres dazu erfahren Sie auf www.wko.at

SVA: wie stelle ich Anträge richtig?

Die SVA hat kürzlich präzisiert, wie elektronisch übermittelte Anbringen gestaltet sein müssen. Demnach werden z.B. komprimierte Dateien (etwa Zip-Dateien) nicht angenommen und gelten somit als nicht eingelangt. Auch ein Passwortschutz ist unzulässig. Schließlich dürfen E-Mails inklusive Anhänge nicht größer als 10 MB sein und die Anhänge müssen in einem „dem Stand der Technik entsprechenden Dateiformat“ (also z.B. JPEG, GIF, PNG, TXT, DOC, PDF, XML uam) abgefasst sein.

Mehr als Reichtum

„Wie Sie nie mehr finanzielle Sorgen haben und langfristig Vermögen aufbauen“, so lautet der etwas reißerische Untertitel unseres Buchtipps. Es beschäftigt sich mit dem Thema Vermögen in all seinen Aspekten, denn es gibt auch Zeitvermögen, Sozialvermögen etc. Neben praktischen Tipps zum Thema Aktien und Portfolio, findet man in dem kurzweilig geschriebenen Buch auch philosophische Gedanken zu Luxus und Reichtum.

Mehr als Reichtum, Robert Velten,
Wiley

Lohnnebenkosten 2019 gesenkt

Mit Jänner 2019 wurde der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 1,2 % vom Bruttoentgelt des Dienstnehmers abgesenkt. Diesen Beitrag zahlt der Arbeitgeber. Durch die Absenkung reduzieren sich die Personalkosten, beim Nettobezug des Dienstnehmers ändert sich nichts. Auch der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sinkt geringfügig. Der DZ ist eine Kammerumlage der Wirtschaftskammer und ebenfalls Teil der Lohnnebenkosten. Der DZ wird jedes Jahr neu festgesetzt und ist in jedem Bundesland unterschiedlich. 2019 sinkt er in allen Bundesländern um 0,02 Prozentpunkte.

Elektronische GmbH-Gründung mit Notar

Durch das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz (Inkrafttreten am 1.1.2019) ist es möglich, eine GmbH zu gründen, ohne dass die Parteien an einem Ort zusammenkommen müssen. Der Gesellschaftsvertrag wird in Form eines elektronischen Notariatsaktes und der Nutzung eines elektronischen Kommunikationsmittels errichtet. Im Konkreten handelt es sich hierbei um eine Videokonferenz, in der ein Notar die Identität der Parteien anhand eines amtlichen Lichtbildausweises feststellt.

SVA-Kundenzone

Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) stellt in ihrer Kundenzone alle Online-Funktionen auf einer Seite zusammen. Mittels Bürgerkarte oder Handysignatur steigen Sie ein und können so alle Anträge elektronisch unterschreiben. Im Portal kann man Rechnungen und Verordnungen zur Bewilligung einreichen, die aktuelle Beitragsvorschreibung und das Beitragskonto einsehen. Auch das Pensionskonto ist verbunden und liefert Daten über Ihren bereits angesammelten Pensionsanspruch.

svagw.at/meinekundenzone

Handyparken – hier muss man schnell sein

Die Aktivierung eines elektronischen Parkscheins erfolgt durch SMS-Übermittlung bzw. über App. Danach ist die Rückmeldung (Bestätigung) über die durchgeführte Transaktion abzuwarten. Erst in der Sekunde der Bestätigung bzw. Anzeige des Parkscheins ist die Parkgebühr als entrichtet anzusehen und der Parkschein ist gültig. Erfolgt eine Beanstandung durch einen Parkkontrolleur nur wenige Sekunden vor der Bestätigung, gilt die Abgabe als noch nicht entrichtet!

Wertvolle Geschenke melden

Schenkungen unter Lebenden betreffend bestimmte Vermögenswerte müssen innerhalb von drei Monaten ab dem Zuwendungsvorgang via
FinanzOnline gemeldet werden.

Befreiungen

Achtung: Unterbleibt eine Meldung, sieht das Finanzstrafgesetz eine Geldstrafe bis zu 10 % des geschenkten Vermögens vor.

Vermietungsplan schützt vor Liebhaberei

Liebhaberei liegt grundsätzlich dann nicht vor, wenn der Vermieter nachweist, dass seine ursprüngliche Planung auf die Aufrechterhaltung der Vermietungstätigkeit bis zum Erreichen eines Gesamtüberschusses gerichtet war. In der Regel wird dies durch eine plausible Prognoserechnung dokumentiert. Die nicht beabsichtigte vorzeitige Beendigung der Vermietung vor Erreichen des Gesamtüberschusses führt per se nicht zur Annahme von Liebhaberei. Auch dann nicht, wenn die Vermietung durch ein unabwendbares bzw. unvorhergesehenes Ereignis beendet werden musste, das seine Wurzeln in der privaten Lebensführung hat – so jedenfalls der Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung aus 2017.

Achtung Doppelzahlung: doppelte USt

Ein Bundesfinanzgericht hat in einem (zahlreich kritisierten) Urteil bestätigt: bezahlt ein Kunde zu viel oder doppelt, unterliegt der Mehrbetrag auch der Umsatzsteuer. Wird der zu viel bezahlte Betrag später rücküberwiesen, liegt eine Änderung der Bemessungsgrundlage vor, die Umsatzsteuer kann vom Finanzamt wieder rückgefordert werden. Lediglich, wenn kein Zusammenhang mit einer konkreten Leistung besteht (z.B. irrtümliche Zahlung auf ein falsches Bankkonto) liegt kein umsatzsteuerbarer Tatbestand vor. Das letzte Wort hat nun der Verwaltungsgerichtshof.

Sind Geburtstagsgeschenke steuerpflichtig?

Im Rahmen von Betriebsveranstaltungen empfangene Sachzuwendungen bis zur Höhe von jährlich 186 Euro pro Person sind grundsätzlich steuer- und beitragsfrei.

Derartige Betriebsveranstaltungen können auch anlässlich von Geburtstagen abgehalten werden. Bei solchen Feiern können Geburtstagssachzuwendungen abgabenfrei gewährt werden, solange alle während eines Jahres im Rahmen von Betriebsveranstaltungen übergebenen Sachzuwendungen insgesamt den Wert von 186 € pro Person nicht übersteigen.

Ein diese Grenze übersteigender Mehrbetrag ist sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.

Bei den Sachzuwendungen darf es sich nur um solche Geschenke handeln, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Bargeldzuwendungen gelten immer als steuer- und beitragspflichtiges Entgelt. Vom Unternehmer können diese Geschenke als Betriebsausgaben (freiwilliger Sozialaufwand) geltend gemacht werden und mindern somit die Steuerbemessungsgrundlage.

Vorsicht: Werden nur einzelne ausgewählte Mitarbeiter etwa zu runden Geburtstagen beschenkt, liegt eine steuer- und beitragspflichtige individuelle Zuwendung vor, sogar dann, wenn man dies während einer Betriebsfeier macht.

Tipp: Alle Arten von Gutscheinen sind gegenüber Barzahlungen unbedingt zu bevorzugen!

Was bringt die Genehmigungsfreistellungsverordnung?

Die neue Genehmigungsfreistellungsverordnung für Betriebsanlagen (BA) gilt seit 7.7.2018. Dadurch werden einige ungefährliche Kleinanlagen von der gewerberechtlichen Genehmigungspflicht ausgenommen.

Diese Betriebe benötigen unter bestimmten Voraussetzungen keine eigene Betriebsanlagengenehmigung:

Die Verordnung gilt nicht für

Fluggastrechte prüfen

Juristische Dienstleistungen und Rechtsberatung via Internet – Fachbegriff „legal tech“ – sind im Vormarsch. Auch wenn diese Technologien eine echte Rechtsberatung noch nicht ersetzen können, so ist der Einsatz für bestimmte klar abgesteckte Anwendungen durchaus sinnvoll. Die Plattform www.fairplane.at zum Beispiel verhilft Flugpassagieren zu einer Entschädigung bei Flugverspätung. Ein schneller Vorabcheck prüft die Erfolgschancen. Nur bei Erfolg bekommt Fairplane eine Provision.