Ein Buch über Vertrauen klingt eher nach Kuschelecke als nach Wirtschaftsunternehmen. Mitnichten! Patrick Lynen bringt das Thema „Vertrauen“ zurück ins Business. Auf herrlich menschliche Art und Weise beschreibt er, wie man mit Vertrauen Probleme löst und unwiderstehlich gelassen wird. Ein Auftrag zum Anfangen und Weiterarbeiten an sich selbst.
Gemeinsam bis du mehr, Patrick Lynen, Knaur Balance
Unter www.familienbonusplus.at des Finanzministeriums können Sie mit dem erweiterten Brutto-Netto-Rechner Ihre Entlastung durch den Familienbonus Plus ab dem 1. Jänner 2019 berechnen. Der Familienbonus wird als erster Absetzbetrag von der errechneten Steuer abgezogen. Danach erst kommt der Verkehrsabsetzbetrag. Vorteil: Der Verkehrsabsetzbetrag ist voll rückerstattungsfähig und kann im Gegensatz zum Familienbonus als Negativsteuer ausbezahlt werden.
Wenn das Finanzamt die antragslose Arbeitnehmerveranlagung ankündigt, können Sie auf dem Formular verzichten. Wenn das Finanzamt antragslos mit Bescheid veranlagt, können Sie innerhalb einer Frist von fünf Jahren ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes eine Abgabenerklärung (Formular L1 oder E1) abgeben. In diesem Fall entscheidet das Finanzamt über diese Erklärung und hebt gleichzeitig damit den ersten Bescheid auf.
Tipp: Wenn Spenden oder der Kirchenbeitrag nicht berücksichtigt wurden, wenden Sie sich direkt an die Spendenorganisation bzw. Kirchenbeitragsstelle. Diese sind verpflichtet, Ihre Zahlung nachzumelden.
Aktuell gibt es drei verschiedene CO2-Messmethoden:
Fazit ist, dass sich die NOVA erhöht, da sie vom CO2-Wert berechnet wird. Verhandlungen laufen – wir halten Sie am Laufenden.
Wenn plötzlich eine Lösegeldforderung am Bildschirm auftaucht oder die Bank verdächtige E-Mails schickt, braucht man schnell die Information, ob es sich hier um Cybercrime handelt. Die Wirtschaftskammer bietet eine Cyber-Security-Hotline, die rund um die Uhr telefonische Erstinformationen und Notfallhilfe bietet. Die Hotline ist für Wirtschaftskammermitglieder kostenlos.
Tel. 0800 888 133
7 Tage die Woche, 0 bis 24 Uhr.
Ab 1. Oktober 2018 können wirtschaftliche Eigentümer bei individueller Gefährdung beantragen, die Einsichtnahme ins Wirtschaftliche-Eigentümer-Register einzuschränken. Dafür muss der wirtschaftliche Eigentümer nachweisen, dass der Einsichtnahme überwiegend schutzwürdige Interessen seinerseits entgegenstehen. Dieses liegt vor, wenn ein unverhältnismäßiges Risiko für den wirtschaftlichen Eigentümer entstehen würde, Opfer von Straftaten zu werden oder wenn der wirtschaftliche Eigentümer minderjährig ist. Wer trotzdem Einsicht nimmt, riskiert Strafen bis 50.000 €.
Die Krankenversicherung im gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist mit 7,65 % gleich teuer. In den Beitragsgrundlagen und Leistungen bestehen noch Unterschiede.
Beiträge und Beitragsgrundlage
Die Beitragsgrundlage eines selbstständig Versicherten im GSVG ist der Jahresgewinn zuzüglich Sozialversicherung. Davon bezahlt man 7,65 % an Beiträgen. Ein Dienstnehmer ist ASVG-versichert und bezahlt 3,87 %, sein Dienstgeber nochmals 3,78 % – der Gesamtbeitrag ist somit ebenfalls 7,65 % vom Bruttobezug.
Die Mindestbeiträge betragen 402,12 € p.a. (Wert 2018), wenn man über der Geringfügigkeitsgrenze von 438,05 € monatlich verdient. Man zahlt maximal 5.494,20 € pro Jahr für die Krankenversicherung in der Höchstbeitragsgrundlage (d.s. 71.820 € Jahresverdienst). Damit ist die Harmonisierung in den Kosten weitgehend erfolgt; die Beitragsgrundlage ist noch unterschiedlich.
Ein Geldleister ist in der Höchstbeitragsgrundlage und geht grundsätzlich als Privatpatient zum Arzt; Option auf Sachleister möglich.
Leistung | ASVG | GSVG | |
Sachleister (SL) | Geldleister (GL) | ||
Ärztliche Hilfe | Sachleistung, e-card |
Sachleistung, e-card. 20 % des Vertragshonorars als Kostenanteil, für mitversicherte Kinder kein Kostenanteil |
Als Privatpatient Ersatz von max. 80 % der tatsächlich erwachsenen Kosten. Vorteil: höhere Tarife für Leistungen, Leistungen in Vertragsambulatorien sind kostenlos (jedoch wie SL Kostenanteil) |
Besuch Wahlarzt |
Kostenerstattung iHv 80 % der Vertragstarife; Selbstbehalt 20 % |
Privatpatient (siehe oben) |
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Heilmittel (Arzneien) |
Man erhält das Medikament mit Rezept (Rezeptgebühr). |
Privatrezept, Refundierung von max. 80 % der tatsächlichen Kosten. Vorteile: größere Auswahl, keine Chefarztpflicht, jede Packungsgröße, Rezept bis 6 Monate. Umschreiben auf Kassenrezept möglich |
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Heilbehelfe, Hilfsmittel (außer Brillen) |
elbstbehalt 10 % der Kosten, mindestens aber 34,20 € (Wert 2018) Befreiungsmöglichkeiten gegeben (erhöhte Familienbeihilfe, unter 15 Jahren, soziale Schutzbedürftigkeit) |
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Krankenstand |
Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber je nach Dienstzugehörigkeit; Grundanspruch bis zu 6 Wochen voll, 4 Wochen halb (1. Dienstjahr) |
Im GSVG gibt es nur dann Krankengeld, wenn eine freiwillige Zusatzversicherung abgeschlossen wurde (Höhe ab dem 4. Tag 60 % von 1/30 der monatlichen Beitragsgrundlage). Krankengeld ruht bei Anstaltspflege. Unterstützungsleistung (UL): Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gebührt UL in Höhe von 29,93 € für 20 Wochen (Voraussetzung: persönliche Arbeitskraft im Betrieb, weniger als 25 Dienstnehmer.) Ab 1.7.2018 gibt es die UL bei 43 Tagen andauernder Arbeitsunfähigkeit rückwirkend ab dem 4. Tag. |
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Krankenhausaufenthalt |
Kostenlos in der allgemeinen Gebührenklasse |
Auch kostenlos möglich, wenn Sonderklasse. Refundierung von max. 80 % der tatsächlichen Kosten. Vorteil: eventuell geringere Prämien für private Zusatzversicherung; kein Spitalskostenbeitrag |
Bei Gleitzeit kann der Arbeitnehmer im Rahmen der abgeschlossenen Gleitzeitvereinbarung Beginn und Ende seiner Arbeitszeit bestimmen. Dabei kann der Mitarbeiter die Normalarbeitszeit flexibel verteilen, diese darf seit 1. September 2018 bis zu 12 Stunden pro Tag dauern.
Für Gleitzeitvereinbarungen, die vor dem 1. September 2018 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin eine Normalarbeitszeit von höchstens 10 Stunden pro Tag. Es erfolgt keine automatische Erhöhung auf 12 Stunden.
Eine Normalarbeitszeit von bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche kann aber in einer neuen Gleitzeitvereinbarung festgelegt werden,
Dazu bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Betriebsrats, wenn ein solcher gewählt ist. Gibt es im Betrieb keinen Betriebsrat, kann die Gleitzeit mit dem Mitarbeiter vereinbart und daher nur mit seiner schriftlichen Zustimmung abgeändert werden.
Werden Überstunden geleistet, müssen diese gesondert behandelt werden und dürfen nicht mit dem Gleitzeitguthaben verwechselt werden.
Wer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch privat nutzen darf, muss einen Sachbezug versteuern. Dies auch, wenn das Fahrzeug gebraucht angeschafft wurde. Die Sachbezugswerteverordnung bestimmt, dass man den Sachbezug vom Neupreis berechnen muss.
Die Höhe des Sachbezugs berechnet sich von den tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Nova) mit 2 %, maximal 960 € monatlich. Bei einem CO2-Emissionswert von nicht mehr als 124 g pro Kilometer (Wert 2018) beträgt der Sachbezug 1,5 %, max. 720 €.
Bei einem Gebrauchtfahrzeug ist für die Sachbezugsbewertung der Listenpreis und die CO2 Emissionswert-Grenze zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges maßgebend. Den Preis für Sonderausstattungen darf man weglassen.
Alternativ kann man die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich allfälliger Sonderausstattungen und Rabatte) zum Zeitpunkt des ersten Erwerbes des Kraftfahrzeugs ansetzen.
Tipp: Prüfer verwenden einen Link zu einer Eurotax-Bewertung
www.rechtsfreund.at/eurotax.htm
Die dort angegebenen Neuwerte sind mit Sicherheit sehr hoch! Lassen Sie sich bei gebrauchten Fahrzeugen den damaligen Neuwert vom Händler bestätigen oder erbitten Sie eine Rechnungskopie des Neuwagenkaufs.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat das Urheberrecht auf Banknoten. Wer sich an die EZB-Vorschriften hält, darf Euro-Banknoten reproduzieren, wenn es zu keiner Verwechslung mit echten Euro-Banknoten kommen kann.
Wenn Sie z.B. ein Gewinnspiel bewerben und Euro-Banknoten abbilden, müssen Sie folgende Regeln einhalten:
Nachzulesen im Artikel 2 des EZB-Beschlusses L 118/37 aus 19.4.2013
Eltern bekommen ab 2019 den Familienbonus Plus. Dieser ist ein Absetzbetrag und verringert die Steuerlast. Für Geringverdiener gibt es einen Kindermehrbetrag. Dafür entfallen der Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr.
Beim Familienbonus Plus handelt es sich um einen Absetzbetrag, der sich direkt auf die Steuerlast auswirkt. Er ist nicht negativsteuerfähig; das bedeutet, man profitiert nur, wenn man Steuern zahlt. Dieser Absetzbetrag steht jedem Steuerpflichtigen für jedes im Inland lebende Kind zu, solange man Familienbeihilfe bezieht. Der Bonus beträgt:
Wenn Kinder in einem anderen EU-Land, im EWR-Raum oder der Schweiz leben, wird der Familienbonus an das Preisniveau des jeweiligen Landes angepasst.
Eltern können sich aussuchen, ob sie den Familienbonus Plus über die Lohnverrechnung 2019 (Arbeitnehmer Formular E 30 beim Arbeitgeber abgeben) oder über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020 ausbezahlt haben möchten.
Bei (Ehe-)Partnern kann der Familienbonus für das jeweilige Kind von einer Person voll bezogen oder jeweils zur Hälfte beantragt werden. Bei getrennt lebenden Eltern bekommt den Bonus entweder der Familienbeihilfenberechtigte in voller Höhe, oder er wird zwischen den getrennt lebenden Eltern aufgeteilt. Während einer Übergangsfrist von drei Jahren ist für getrennt lebende Paare eine Aufteilung 90 % zu 10 % in Abhängigkeit des Aufkommens für die Kinderbetreuungskosten vorgesehen. Bezahlt der unterhaltsverpflichtete Partner keinen bzw. zu wenig Unterhalt, steht diesem kein bzw. nur ein reduzierter Familienbonus zu.
Alle steuerzahlenden Alleinerzieher und Alleinverdiener – insbesondere die geringverdienenden – werden künftig eine Mindestentlastung von 250 € (= Kindermehrbetrag) pro Kind und Jahr erhalten. Wird mindestens 11 Monate (330 Tage) Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezogen, steht dieser Kindermehrbetrag nicht zu. Ein Ehepaar, bei dem beide weniger als 1.200 € brutto im Monat verdienen, erhält weder Kinderbonus noch Absetzbetrag.
Der Anspruch auf den Familienbonus Plus ist an den Anspruch auf Familienbeihilfe geknüpft. Eltern können für Kinder mit Behinderung unabhängig vom Alter des Kindes den entsprechenden Familienbonus beantragen.
Bruttogehalt pro Monat |
Bonus bei einem Kind | Bonus bei zwei Kindern | Bonus bei drei Kindern |
3.000 und mehr | 1.500 | 3.000 | 4.500 |
2.300 | 1.500 | 3.000 | 3.292 |
2.000 | 1.500 | 2.261 | 2.261 |
1.750 | 1.500 | 1.606 | 1.606 |
1.500 | 1.022 | 1.022 | 1.022 |
1.200 | 258 | 258 | 258 |
Das neue Arbeitszeitgesetz ist seit 1. September 2018 gültig. Die wesentlichen Änderungen: Anhebung der Höchstarbeitszeit und die betroffenen Personen.
Die Arbeitszeit wird auf vier Ebenen nach dem Günstigkeitsprinzip geregelt:
Die gesetzlichen Änderungen betreffen das Arbeitszeitgesetz. In einer untergeordneten Ebene können für den Arbeitnehmer günstigere Bestimmungen vorgesehen sein. Die Normalarbeitszeit wird im Kollektivvertrag, die Höchstarbeitszeit durch das Gesetz festgelegt.
Anhebung der Höchstarbeitszeit
Der Arbeitgeber kann fallweise eine Arbeitszeit inkl. Überstunden bis zu 12 Stunden täglich (bisher 10 Stunden) und 60 Stunden wöchentlich (bisher 50 Stunden) anordnen. Es ist aber zu beachten, dass die Arbeitszeit im Schnitt 48 Stunden pro Woche in einem Betrachtungszeitraum von 17 Wochen nicht überschreiten darf.
Arbeitnehmer können Überstunden, die über die 10. Tagesstunde oder die 50. Wochenstunde hinausgehen, ohne Begründung ablehnen. Sie dürfen deswegen weder bei Entgelt, Aufstiegsmöglichkeit und Versetzung benachteiligt noch deswegen gekündigt werden. Arbeitnehmer können wählen, ob sie für Überstunden, die die 10 bzw. 50 Stunden übersteigen, in Geld oder durch Zeitausgleich vergütet werden.
Überstunden (mit Zuschlägen) fallen an:
Arbeitszeitgesetz weiter eingeschränkt
Das Arbeitszeitgesetz erfasst grundsätzlich alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme von folgenden:
Ebenfalls ausgenommen sind ab 09/2018:
Nun dürfen alle Freiberufler-GmbHs die Umsatzsteuer bei Zahlungseingang abführen.
Ist- und Sollbesteuerung
Bei der Istbesteuerung ist die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang fällig. Bei der Sollbesteuerung ist die USt bei Leistungserbringung fällig und kann durch Rechnungslegung um maximal ein Monat hinausgezögert werden.
Wer darf nach dem Istsystem versteuern?
Bei den Freiberuflern waren in der Vergangenheit nur natürliche Personen und bestimmte Personengesellschaften im Istsystem. Freiberufler-Kapitalgesellschaften konnten nur dann nach vereinnahmten Entgelten versteuern, wenn sie nach dem jeweiligen Berufsrecht zugelassen waren. Damit konnte z.B. eine Steuerberatungs-GmbH schon immer nach Ist, eine Unternehmensberatungs-GmbH musste nach Soll versteuern. Ab 2019 dürfen nun alle Freiberufler-Kapitalgesellschaften nach Ist versteuern.
Bedeutung für die Praxis
Betroffen sind z.B. GmbHs von Unternehmensberatern, Dolmetschern und Übersetzern. Diese können auf Istbesteuerung umsteigen. Allerdings bekommen Unternehmen bis zwei Mio. € Jahresumsatz im Istsystem die Vorsteuern aus den eingekauften Lieferungen und Leistungen ebenfalls erst bei Bezahlung zurück. Damit kann es sein, dass der Vorteil aus der späteren USt-Zahlung vom Nachteil der späteren Vorsteuer-Rückzahlung wettgemacht wird. Wir beraten Sie gerne, ob sich ein Umstieg lohnt.
Seit 2011 gibt es die Möglichkeit, verbindliche Rechtsauskünfte von der Abgabenbehörde einzuholen.
Auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen muss das Finanzamt abgabenrechtliche Beurteilungen abgeben, wenn sich die Beurteilung dieser Steuerfrage erheblich auf die Steuerlast auswirkt. Mit dem Auskunftsbescheid der Behörde erwirbt man einen Rechtsanspruch auf die darin vorgenommene abgabenrechtliche Beurteilung und erlangt somit Rechtssicherheit, insbesondere im Hinblick auf in der Zukunft stattfindende Betriebsprüfungen.
Natürlich gibt es das nicht kostenlos: Je nach Umsatz des Unternehmens im vorangegangen Wirtschaftsjahr belaufen sich die Kosten auf mindestens 1.500 € und steigen auf 3.000 € (Jahresumsatz über 400.000 €), 5.000 € (Jahresumsatz über 700.000 €) bis hin zu 20.000 € bei einem Jahresumsatz von mehr als 38,5 Mio €.
Bisher war Advanced Ruling nur für drei Themenbereiche vorgesehen:
Ab 2019 gilt das Auskunftsrecht auch im Bereich
Verzichten Sie nicht auf die Steuergutschrift und machen Sie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen aus 2013 noch bis Jahresende geltend. Am besten über FinanzOnline. Warten Sie nicht auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Diese gibt es erst ab dem Jahr 2016.
Hirschgulasch wird normalerweise mit Wacholder, Lorbeer, Thymian und Majoran gewürzt. In keinem Rezept steht, dass auch Schrotkugeln Zutaten sind. Deshalb hat der Bayrische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass ein Dienstunfall vorliegen kann, wenn eine Polizeibeamtin während einer dienstlichen Weihnachtsfeier in ihrem Hirschgulasch auf eine Schrotkugel beißt. Als Konsequenz muss der Dienstgeber jedenfalls dann für die Kosten der Behandlung abgesplitterter Zähne aufkommen, wenn das Abendessen Programmbestandteil der dienstlichen Veranstaltung war. Für künftige Betriebsfeiern sollten sich Dienstgeber bei der Menüauswahl auf weniger gefährliche Speisen festlegen.
Die wichtigsten Steuertipps für Studenten und deren Eltern.
Keine Studiengebühren
Wer innerhalb der vorgeschriebenen Semesteranzahl plus zwei Semester studiert, muss keine Studiengebühren bezahlen. Befreit waren bis 30.6.2018 trotz längerer Studiendauer auch erwerbstätige Studenten, wenn ihr Jahreseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 5.959,80 € (Wert 2017) lag. Eine Verlängerung dieser Befreiung ist derzeit unklar.
Lohnsteuer retour
Wer als echter Dienstnehmer jobbt, kann über den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) die Lohnsteuer zurückbekommen. Bei einem Einkommen bis 12.000 € bekommt man die gesamte bezahlte Lohnsteuer retour. Verdient man so wenig, dass man keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, bekommt man bis zu 50 % der Sozialversicherungsbeiträge, jedoch maximal 400 € zurück. In den meisten Fällen muss man sich nicht einmal um die Steuergutschrift kümmern, da das Finanzamt im Folgejahr antragslos veranlagt.
Auch Eltern können was absetzen
Solange man für das Kind Familienbeihilfe bekommt, kann man bis 2018 den Kinderfreibetrag geltend machen. Ab 2019 gibt es 500 € pro Kind und Jahr als Familienbonus Plus. Bei einem Studienort über 80 km vom Wohnort entfernt können Eltern 110 € pro Monat als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Freiwillige Versicherung
Studierende Kinder können ohne Zusatzbeiträge bei den Eltern krankenversichert bleiben. Allerdings nur bei entsprechendem Erfolg und bis max. 27 Jahre. Wer geringfügig als echter oder freier Dienstnehmer arbeitet, kann sich bei der Gebietskrankenkasse um 61,83 € pro Monat kranken- und pensionsversichern.
Pauschale Ausgaben für Selbstständige und freie Dienstnehmer
Wer als freier Dienstnehmer oder mit Werkvertrag arbeitet, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn das Jahreseinkommen über 11.000 € liegt. Ohne konkrete Ausgaben kann man
6 bzw. 12 % als Betriebsausgabenpauschale absetzen. Umsatzsteuerfrei bleibt man bis 30.000 € Jahresumsatz.
Kosten des Studiums absetzen
Sammeln Sie Rechnungen! Ausgaben für das Studium können als Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungskosten abgesetzt werden.
Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe
Achtung: Jahresgrenze von 10.000 €.
Anstelle kleinerer Steuerrechtsnovellen hat uns die neue Regierung ein Jahressteuergesetz 2018 – das JStG 2018 – beschert. Es bringt auf 44 Seiten Gesetzesänderungen zu den unterschiedlichsten Steuergesetzen. In der letzten Ausgabe haben wir einen Überblick gebracht, in dieser Ausgabe arbeiten wir einige große Themen heraus. Da wären der Familienbonus Plus, der Familien ab 2019 einen Bonus von bis zu 1.500 € pro Kind und Jahr bringt oder auch der erweiterte Auskunftsbescheid, Advanced Ruling genannt. Ein heißes Thema ist der seit 1. September mögliche 12-Stunden-Tag. Wir haben die wichtigsten Bestimmungen verständlich zusammengefasst und beantworten die Frage, ob man Gleitzeitvereinbarungen neu abschließen muss.
Viel Spaß beim Lesen!
Immer wieder geht das Gerücht um, dass Steuerberater Auftragsverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind und einen Datenschutzvertrag mit ihren Klienten abschließen müssen.
Dieses Gerücht wurde oft dementiert, trotzdem sehen manche Interessensvertretungen und Kammern den Steuerberater als Auftragsverarbeiter, wenn dieser „bloß“ die Lohnverrechnung für seine Klienten macht. Klienten fragen dann mit Recht, wann denn der Auftragsverarbeiter-Vertrag kommen wird.
Steuerberater werden als Verantwortliche tätig
Entgegen dieser anders lautenden Aussagen sind wir als Steuerberater keine Auftragsverarbeiter sondern Verantwortliche, da wir aufgrund unserer gesetzlichen Standesvorschriften allein oder gemeinsam mit anderen über Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden. In der Zusammenarbeit mit unseren Kunden werden wir als Verantwortliche tätig, also quasi von „Verantwortlichem“ zu „Verantwortlichem“. Es ist daher keine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abzuschließen, sondern es gelten die Sorgfaltsmaßstäbe für Verantwortliche.
Bestätigung der Datenschutzbehörde
Die Datenschutzbehörde hat gegenüber der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) bestätigt, dass Steuerberater Verantwortliche sind und keine Auftragsverarbeiter, selbst wenn sie „bloß“ als Lohnverrechner für Klienten tätig sind. Diese Erledigung ist erfreulich, da sie die bisher vertretene Rechtsansicht der KSW bestätigt.